Politik

Bundesländer weiterhin unzufrieden mit Krankenhausreformplänen

  • Dienstag, 30. September 2025
/N F, peopleimages.com, stock.adobe.com
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Berlin – Eigentlich sollte das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) längst durch das Bundeskabinett sein, aber es wurde zuletzt immer wieder verzögert. Ein aktueller und fast einstimmig entschiedener Umlaufbeschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) zeigt, dass die Länder immer noch unzufrieden mit der Vorlage aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sind.

Darin rufen die Länder den Bund auf, mehr und flexiblere Ausnahmemöglichkeiten bei der Zuweisung von Leistungsgruppen für die Grund- und Notfallversorgung zu ermöglichen.

Sie betonen zum Beispiel, dass eine Beschränkung einer Ausnahmeregelung auf einzelne Leistungsgruppen „nicht zielführend“ sei. Die Ausnahmeregelung müsse alle Leistungsgruppen einbeziehen. Die letztliche Erteilung von Ausnahmen müsse zudem den Ländern obliegen, ohne dass es dazu eines Einvernehmens mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen bedürfe; die Herstellung eines Benehmens sei ausreichend.

Eine Verkürzung der Befristungsdauer ist aus Sicht der Länder ebenfalls nicht angezeigt, eine zeitlich befristete Zuweisung von zweimal drei Jahren sei „zweckdienlich“. Ebenfalls pochen die Bundesländer darauf, auch dann von den Qualitätsvorgaben abweichen zu können, wenn dies für einen Zusammenschlusses von zwei oder mehreren Krankenhausstandorten zwingend erforderlich ist.

Darüber hinaus wollen sie, dass eine flexiblere Verwendung der Mittel aus dem Transformationsfonds in den aktuellen Gesetzesentwurf aufgenommen wird.

Die im aktuellen Entwurf des KHAG vorgesehene Rücknahme der erweiterten Ausnahmemöglichkeiten und Wiederaufnahme der Erreichbarkeitsvorgaben bei der Zuweisung von Leistungsgruppen seien mit der genannten Zielsetzung der Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen stationären Versorgung unvereinbar, heißt es in der Begründung des Beschlusses.

Der Krankenhaustransformationsfonds stelle das zentrale Finanzierungsinstrument der Krankenhausreform dar und solle eine patientenorientierte Weiterentwicklung der Krankenhauslandschaft ermöglichen. „Dafür braucht es jedoch mehr Flexibilität der Länder, um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen und bestehende Strukturen bedarfsgerecht einzubinden.“

„Der Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz von Anfang August enthielt dazu gute Ansätze“, sagte Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). Sollten die nun laufenden Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung diese Änderungen wieder aufweichen, drohe eine Gefährdung der Versorgung besonders im ländlichen Raum.

„Offenbar ist in Berlin nicht allen Beteiligten bewusst, dass die Kliniken eine vor allem praxistaugliche Reform brauchen. Die Bundeshauptstadt scheint zu weit entfernt von den Versorgungsproblemen, die sich im ländlichen Raum real auftun werden, wenn die Länder nicht flexibler agieren können“, so die Vorsitzende der GMK.

Sie betonte, die gesamte Bundesregierung sei gefordert, die Weichen so zu stellen, dass man gemeinsam ein Grundbedürfnis aller Menschen – eine funktionierende medizinische Versorgung – weiterhin sicherstellen könne. Das betreffe insbesondere die Grund- und Notfallversorgung.

Den Umlaufbeschluss der GMK bezeichnete sie als „klares, deutliches Signal“. Es sei grundsätzlich richtig und sinnvoll, dass nicht alle medizinischen Leistungen überall angeboten werden könnten und Spezialisierungen in Zentren erfolgen müssten. Die Grund- und Notfallversorgung müsse jedoch weiterhin flächendeckend gewährleistet werden können. Das sei nur mit mehr Flexibilität möglich.

may/aha

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