Bundespatentgericht prüft Zwangslizenz für HIV-Wirkstoff

München – Das Bundespatentgericht in München verhandelt seit heute über eine Zwangslizenz für den gegen HIV eingesetzten Wirkstoff Raltegravir. Unternehmen der US-Pharmagruppe Merck verlangen von dem japanischen Patentinhaber Shionogi eine Lizenz gegen angemessene Gebühr. Andernfalls könnten bewährte Medikamente nicht am Markt bleiben (Az: 3 LiQ 1/16).
Raltegravir gehört zu den sogenannten Integrase-Inhibitoren. Dies ist eine vergleichsweise neue Wirkstoffgruppe. Die Medikamente verhindern den Einbau der DNA des Virus in die der menschlichen Zellen. Insbesondere Neuinfizierte werden meist damit behandelt.
Shionogi hat ein EU-Patent auf Raltegravir. Vor dem Landgericht Düsseldorf klagt das Unternehmen gegen die Wettbewerber der Merck-Gruppe auf Unterlassung. Daraufhin beantragten diese beim Bundespatentgericht eine Zwangslizenz.
Zwangslizenzen sind laut Patentgesetz möglich, wenn sich ein anderes Unternehmen ernsthaft, aber erfolglos um eine reguläre Lizenz bemühte und „das öffentliche Interesse die Erteilung einer Zwangslizenz gebietet“. Shionogi bestreitet, dass dies erfüllt ist. Merck habe sich schon nicht ausreichend um eine gütliche Lizenzerteilung bemüht. Zudem gebe es mit Dolutegravir und Elvitegravir zwei gute Alternativen. Ob diese vergleichbar sind, ist umstritten. Das Bundespatentgericht gab hierzu ein Sachverständigengutachten in Auftrag.
Nach Einschätzung der Deutschen Aids-Hilfe hat Elvitegravir erhebliche Nachteile, Dolutegravir sei aber durchaus vergleichbar. Wegen Unterschieden bei den Resistenzen gebe es aber immer Patienten, für die einer der Wirkstoffe besser geeignet sei. Insgesamt seien bei der HIV-Therapie die Integrase-Inhibitoren „die am meisten boomende Medikamentenklasse“, sagte auf Anfrage der Medizinreferent der Aids-Hilfe, Armin Schafberger, in Berlin.
Das Bundespatentgericht will die Verhandlung im Eilverfahren morgen fortsetzen und seine Entscheidung noch morgen oder übermorgen verkünden.
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