Politik

Bundesrat billigt Fachkräfteeinwande­rungsgesetz

  • Freitag, 7. Juli 2023
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, in der heutigen Plenarsitzung des Bundesrats. /picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Marco Alpozzi
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales. /picture alliance, ASSOCIATED PRESS, Marco Alpozzi

Berlin – Der Bundesrat hat ein Gesetzesvorhaben zur einfacheren Einwanderung von ausländischen Fach- und Arbeitskräften beschlossen. Das Gesetz soll dem aktuellen Fachkräftemangel entgegenwirken, wie es seitens der Länderkammer heißt. Die schrittweise Umsetzung der Gesetzesreform ist ab Herbst 2023 geplant.

Die Fachkräfteeinwanderung baut künftig auf drei Säulen auf: der Fachkräfte­säule, der Erfahrungssäule und der Potenzialsäule. Die Fachkräftesäule bildet dabei das zentrale Element. Im Mittelpunkt steht der Fachkräfte­begriff, der eine Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation verlangt. Zukünftig kann eine Fachkraft jede qualifi­zierte Beschäftigung ausüben.

Das Gesetz senkt die bestehenden Gehaltsschwellen der Blauen Karte EU ab und erleichtert die Bedingungen für Berufsanfänger – ebenso die Regelungen zur Mobilität und zum Familiennachzug.

Es setzt die erforderliche Voraufenthaltsdauer für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU-, sowie für Fachkräfte und deren Familienangehörige herab. Ausländische Studierende erhal­ten erweiterte Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten. Das Gesetz vereinfacht zudem den Wechsel zwischen Aufenthalten zu Bildungs- und zu Erwerbszwecken.

Über die Erfahrungssäule wird die Einreise und die Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung ohne einen in Deutschland formal anerkannten Abschluss für alle Berufsgruppen geöffnet. Voraussetzung ist eine zweijährige einschlägige Berufserfahrung, ein Mindestgehalt sowie eine im Herkunftsland staatlich anerkannte mindestens zweijährige Ausbildung.

Das Gesetz führt mit der Potenzialsäule die „Chancenkarte“ als neuen Aufenthaltstitel ein, der auf einem Punk­te­system basiert und Arbeitskräften zur Arbeitsplatzsuche einen gesteuerten Zugang zum Arbeits­markt ermög­licht.

Dafür müssen Arbeitskräfte zunächst eine Vorqualifikation nachweisen und über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A 2 oder englische Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 2 verfügen. Das Potenzial für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration wird anhand festgelegter Kriterien wie u.a. Qualifikation, deutsche Sprach­kenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug ermittelt.

Die Reform sei „besonders im Hinblick auf den wachsenden Bedarf an Fachkräften in verschiedenen Branchen, einschließlich der Pflege, von großer Bedeutung“, teilte heute der Bundesverband Pflegemanagement mit. Die auf Basis eines Punktesystems aufgebaute Chancenkarte erleichtere die Aufenthaltserlaubnis für Pflegehilfs­kräfte und sei damit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Auch die Entfristung der Westbalkanregelung und die damit zusätzlich möglichen Einwanderungen sowie die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung für Personen ab 45 Jahren, die mit ihrem hohen Fachwissen zunehmend Bedeutung für die Pflege haben würden, sei „positiv zu werten“.

Problematisch ist aus Sicht des Pflegeverbandes aber, dass Behörden immer noch unnötig komplizierte und einzelfallbezogene Anforderungen an Pflegefachkräfte aus dem Ausland stellten, die selbst erfahrene Agentu­ren vor „schier unüberwindbare Herausforderungen“ stelle.

„Es ist an der Zeit, einen bundesweit einheitlichen Standard für Anträge und die erforderlichen Unterlagen festzulegen, um schnellere Prozesse und Entscheidungen seitens der Behörden sicherzustellen“, mahnte der Verband. Die Behörden müssten befähigt und angewiesen werden, als Dienstleister der Arbeitgeber tätig zu werden, um diese aktiv bei der Bewältigung des zunehmenden Fachkräftemangels zu unterstützen.

Der Bundesverband Pflegemanagement forderte zudem die Refinanzierung von Integrationsfachkräften in den Einrichtungen, um die Einreise, das Ankommen und die Integration der Pflegefachkräfte aus dem Ausland zu begleiten und die Einarbeitung in das neue Arbeistfeld sicherzustellen.

EB

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