Politik

Bundesrat macht Weg für Krankenhausförderung und Coronaprämie frei

  • Freitag, 9. Oktober 2020
/PhotographyByMK, stock.adobe.com
/PhotographyByMK, stock.adobe.com

Berlin – Der Bundesrat hat den Weg für eine Milliardenförderung der Krankenhäuser und die Coronaprämie für Pflegekräfte in den Kliniken frei gemacht.

Das von der Länder­kammer heute gebilligte „Zukunftsprogramm“ sieht eine einmalige Finanzspritze des Bundes in Höhe von drei Milliarden Euro vor, um Investitionen in mo­derne Notfallkapazi­täten und die IT-Ausstattung von Krankenhäusern voranzubringen.

Neben den Pflege­kräften in den Altenheimen bekommen nun auch die Beschäftigten in den Kliniken eine Coronaprämie. Die 1.000-Euro-Prämie soll weitgehend aus Mitteln der Beitragszahler aufgebracht werden, das Geld soll aus der Liquiditätsreserve des Gesund­heitsfonds entnommen werden.

Kritiker monieren, dass wegen der Kriterien für die Verteilung der Gelder viele Beschäft­igte außen vor bleiben. Denn es werden nur Krankenhäuser berücksichtigt, die durch die Coronapandemie besonders belastet wurden.

Aus der Regierungsantwort auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Harald Weinberg ergibt sich, dass mehr als 70 Prozent der Kliniken in Deutschland bei der Prämie nicht einbe­zogen werden. 433 Krankenhäuser erfüllten die erforderlichen Kriterien, heißt es in der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums.

Ende 2018 gab es 1.585 allgemeine Krankenhäuser in Deutschland, die genannten 433 machen 27,3 Prozent davon aus. Als besonders belastet gelten demnach zum einen Kran­kenhäuser mit weniger als 500 Betten, die zwischen Januar und Mai mindestens 20 Coro­napatienten hatten. Dies trifft der Regierungsantwort zufolge auf 318 Krankenhäuser zu.

Zum anderen wer­den Kliniken ab 500 Betten berücksichtigt, die mindestens 50 Corona­patienten hatten. Dies trifft auf 115 Krankenhäuser zu.

Weil bei der Prämie viele Beschäftigte leer ausgehen dürften, hatten Betriebs- und Per­sonalräte angekündigt, nicht wie gesetzlich vorgesehen an der Verteilung der Gelder mitzuwirken. Die Coronaprämie werde nur bis zu 100.000 von insgesamt 440.000 Pflege­kräften im Krankenhaus zugutekommen, hieß es in einem Schreiben an Bundesgesund­heitsminister Jens Spahn (CDU).

Mit dem vom Bundesrat gebilligten Gesetz werden zudem zahlreiche coronabedingte Sonderregelungen in der Pflege, die bislang befristet waren, bis Ende Dezember verlän­gert.

Dazu gehört die Möglichkeit für Pflegeeinrichtungen, Kosten etwa für Schutzaus­rüstun­gen ausgeglichen zu bekommen – und die pandemiebedingte Verlängerung des Pflege­unterstützungsgelds von zehn auf 20 Arbeitstage bis zum Jahresende.

Diese Leistung kann kurzfristig beantragt werden, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird und die Versorgung organisiert werden muss. Beschlossen wurden auch Verbes­s­erun­gen für Eltern kranker Kinder während der Coronakrise.

Die Bezugsdauer für das sogenannte Kinderkrankengeld wird für das laufende Jahr von zehn auf 15 Tage verlängert, für Alleinerziehende auf 30 Tage.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung