Bundesrat segnet Tarifeinheit ab
Berlin – Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit kehrt Deutschland zum Prinzip „Ein Betrieb - ein Tarifvertrag” zurück. Das umstrittene Gesetz passierte am Freitag den Bundesrat. Es soll im Juli in Kraft treten. Die Macht kleiner Spartengewerkschaften soll damit eingedämmt werden. Wenn zwei Gewerkschaften in einem Betrieb dieselben Arbeitnehmergruppen vertreten, gilt künftig nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in dem Betrieb.
Unter anderem der Beamtenbund dbb und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hatten angekündigt, Verfassungsklage gegen das Gesetz zu erheben. Sie argumentieren, das Streikrecht werde faktisch ausgehöhlt. Das Bundesarbeitsgericht hatte eine frühere Regelung zur Tarifeinheit im Juni 2010 gekippt.
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