Bundesrat sieht keinen Änderungsbedarf bei Reform des Geburtenregisters

Berlin – Der Bundesrat sieht keinen Korrekturbedarf am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Geburtenregisters. Das geht aus der als Unterrichtung vorliegenden Stellungnahme des Bundesrates zu dem Regierungsentwurf hervor.
Danach soll bei der Beurkundung der Geburt eines Neugeborenen künftig neben den Angaben „weiblich“ und „männlich“ oder der „Eintragung des Personenstandsfalls ohne eine solche Angabe“ auch die Bezeichnung „divers“ gewählt werden können, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann.
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