Politik

Bundeskabinett beschließt dritte Geschlechtsoption

  • Mittwoch, 15. August 2018
/fotohansel, stock.adobe.com
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Berlin – Im Geburtenregister soll künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich sein. Das Bundeskabinett beschloss heute einen Gesetzentwurf, der neben „männlich“ und „weiblich“ auch den Eintrag „divers“ vorsieht.

Die große Koalition setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 um. Darin wurde die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet. Bis Ende 2018 muss die Gesetzesänderung umgesetzt sein.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) nannte es „überfällig“ das Personen­standsgesetz zu modernisieren. Mit dem zusätzlichen Eintrag „divers“ werde Menschen, die sich nicht einem Geschlecht zugehörig fühlten, eine Stück Würde und positive Identität gegeben. In einem nächsten Schritt gehe es jetzt darum, rasch weitere unzeitgemäße Regelungen für Transsexuelle zu beseitigen.

Regelungen sowohl für inter- als auch für transsexuelle Personen sollen demnach in einem weiteren Gesetz unter Federführung des Justiz- und des Innenministeriums erarbeitet werden.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte, das derzeit geltende Transsexuellengesetz müsse aufgehoben und durch ein modernes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt ersetzt werden. Damit sollten auch Zwangssachgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen künftig nicht mehr zulässig sein.

Die Grünen halten den Gesetzentwurf für unzureichend. Die Abgeordneten Sven Lehmann und Monika Lazar sprachen von einem „Trauerspiel für die geschlechtliche Selbstbestimmung“; die Diskriminierung von Trans- und Intersexuellen werde fortgeschrieben.

Nicht akzeptabel sei, dass bei der Änderung des Personenstandes ein ärztliches Attest vorgelegt werden solle. Auch Operationen und Hormonbehandlungen an Säuglingen seien abzulehnen. Im parlamentarischen Bundestag würden die Grünen auf deutliche Korrekturen drängen.

Auch die „Bundesvereinigung Trans*“ kritisierte, die Bundesregierung habe eine historische Chance vergeben. Es sei zwar zu begrüßen, dass im Gegensatz zur Vorlage des Bundesinnenministeriums nun das Wort „divers“ statt „weiteres“ für den dritten Personenstand benutzt werde. Dass für eine Änderung aber eine medizinische Bescheinigung benötigt werden soll, sei „nicht nachvollziehbar“.

dpa

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