Bundesrat stimmt PID-Verordnung mit einigen Änderungen zu
Berlin – Gentests an künstlich erzeugten Embryonen werden in Deutschland in Kürze möglich sein. Der Bundesrat stimmte heute der Verordnung zu, die die Einzelheiten bei der Durchführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) regelt. Die Länderkammer verlangte aber, die Zahl der durchführenden Zentren zu beschränken. Sie soll sich künftig unter anderem am „öffentlichen Interesse“ und am „Bedarf“ orientieren. Nun muss das Kabinett der geänderten Verordnung nochmals zustimmen, dann kann sie in Kraft treten.
Die Forderung einiger Länder nach einer Begrenzung der Zahl der Ethikkommissionen und einer anderen Zusammensetzung der Gremien, die über die Zulassung zur PID befinden sollen, fand keine Mehrheit. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FPD) hatte dies im Vorfeld als nicht annehmbar gewertet. Bahr wies auch Forderungen nach einer psychosozialen Beratung zurück. Auch diese Forderung fand in der Länderkammer keine Mehrheit.
Bahr bezeichnete die Verordnung als „vernünftigen Kompromiss“. Er betonte, dass es bei der PID nur um wenige Paare gehe. Die Vorgaben bewegten sich im „engen Spielraum“, den das Gesetz vorschreibe. Nach seinen Worten wird die Zahl der PID-Zentren ohnehin durch die hohen Qualitätsanforderungen begrenzt.
Der Bundestag hatte die PID 2011 im Grundsatz verboten, aber für Paare zugelassen, die eine Veranlagung für eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt rechnen müssen. Die PID ist umstritten, weil bei ihr die im Reagenzglas erzeugten Embryonen vor der Verpflanzung in den Mutterleib auf Erbkrankheiten untersucht und gegebenenfalls vernichtet werden.
Die vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte Rechtsverordnung, die Einzelheiten des Gesetzes regelt, war auch bei den Kirchen sowie mehreren Parlamentariern und dem Deutschen Ethikrat auf heftige Kritik gestoßen.
Bei der Zusammensetzung der Ethikkommissionen bleibt es nun bei der Vorgabe des Gesundheitsministeriums: Ihr sollen vier Mediziner, ein Ethiker oder Theologe, Vertreter der Patientenverbände und Behindertenverbände angehören. Zwar könnten die Ärzte nicht allein entscheiden, es bleibe aber eine medizinische Entscheidung, betonte Bahr.
Einige Bundesländer hatten bei der Zusammensetzung ein Übergewicht der Fachrichtung Medizin vermeiden und die Zahl der Gremien auf maximal eines pro Bundesland begrenzen wollen. Nach Bahrs Worten hätte der Vorschlag zu unterschiedlichen Besetzungen der Gremien geführt und damit einen Kommissions-Tourismus gefördert.
So zeigte sich der Bundesgesundheitsminister zufrieden mit der Zustimmung des Bundesrates, auch wenn diese mit Änderungen an einigen Vorschriften der Verordnung verbunden sei. „Ich bin sehr zufrieden“, sagte der Minister. „Wir werden die Änderungen jetzt umsetzen und auf den Weg bringen.“
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