Politik

Weg für Gentests an künstlich erzeugten Embryonen endgültig frei

  • Dienstag, 19. Februar 2013

Berlin – Der Weg für Gentests an künstlich erzeugten Embryonen ist nun endgültig frei. Das Bundeskabinett stimmte am Dienstag in Berlin der Rechtsverordnung zu, die die sogenannte Präimplantationsdiagnostik (PID) regelt. Damit schloss sich die Bundes­regierung dem Votum des Bundesrats von Anfang Februar an. Paare mit schweren Erbkrankheiten können künftig unter bestimmten Voraussetzungen Gentests an Embryonen vornehmen lassen,

Die Verordnung tritt laut Bundesgesundheitsministerium allerdings erst zwölf Monate nach der Verkündung und damit erst 2014 in Kraft, um den Ländern ausreichend Vorbereitungszeit zu lassen.    

Erlaubt sind Gentests an Embryonen nur dann, wenn ein Elternteil oder beide Elternteile die Veranlagung zu einer schweren Erbkrankheit haben oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Tot- oder Fehlgeburt droht. Eine vorherige Beratung ist Pflicht. Ethikkommissionen sollen in jedem Einzelfall prüfen, ob Eltern eine PID vornehmen lassen dürfen.

Die Zahl der PID-Zentren, in denen die Gentests erlaubt sind, werden begrenzt. Es soll keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung eines PID-Zentrums geben. Die Zulassung soll vielmehr im Einzelfall geprüft werden und unter anderem davon abhängig gemacht werden, ob es überhaupt einen Bedarf gibt.

Über die Regelung war jahrelang heftig debattiert worden. Der Bundestag hatte das PID-Gesetz bereits vor anderthalb Jahren beschlossen. Ohne die Rechtsverordnung waren die Gentests aber noch nicht zulässig.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) erklärte, nunmehr gebe es "endlich Rechtssicherheit für betroffene Paare und alle Beteiligten". Es gehe um wenige Fälle in Deutschland. Die betroffenen Paare hätten "häufig eine Tortur hinter sich".

afp

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