Politik

Bundesratsausschuss empfiehlt Stimmrecht für Kammern im künftigen Medizinischen Dienst

  • Dienstag, 10. September 2019
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Berlin – Ärzte- und Pflegekammern sollte ein Stimmrecht im künftigen Verwaltungs­rat des neu­en Medi­zinischen Dienstes (MD) eingeräumt werden. Das hat der Rechts- und Gesund­­heitsausschuss des Bundes­rats in einer Empfehlung an die Länder­kammer vorgeschlagen. Hintergrund ist ein Entwurf des MDK-Reformge­setzes der Bun­des­regierung, in dem eine Um­strukturierung des Me­di­zinischen Dienstes vorgesehen ist.

„Es ist nicht nachvollziehbar, warum lediglich die Vertreter auf Vorschlag der Verbände und Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der Patien­ten, der pflegebedürftigen und behinderten Menschen und der pflegenden Angehörigen sowie der im Bereich der Kranken- und Pflegeversorgung tätigen Verbraucherschutz­org­anisationen auf Landesebene ein Stimmrecht im neuen Verwaltungsrat des MD erhalten sollen“, heißt es in einer aktuellen Empfehlung.

Für die Landespflege- beziehungsweise Landesärztekammer sei im Gesetzentwurf derzeit kein Stimmrecht vorgesehen. „Da auch im bisherigen Beirat der MDK alle Beteilig­ten gleichberechtigt sind, erschließt es sich nicht, dass bei der Neustrukturierung des MD-Verwaltungsrates einer Partei kein Stimmrecht zugesprochen wird. Auch das fachli­che Know-how der Landespflegekammer und der Landesärztekammer sollte bei Entschei­dungen mit einem Stimmrecht berücksichtigt werden“, betonen die Bundesratsaus­schüsse.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) plant, den Medizinischen Dienst organisa­to­risch von den Krankenkassen zu trennen. Außerdem soll die Prüfung der Krankenhaus­abrechnung einheitlicher und transparenter gestaltet werden.

Bislang sind die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen. Künftig sollen sie dafür als eigenständige Körperschaft des öffentli­chen Rechts einheitlich unter der Bezeichnung „Medizinischer Dienst" (MD) geführt wer­den. Auch der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) soll vom GKV-Spitzenverband organisatorisch gelöst werden.

hil

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