Bundesratsausschuss gegen erhöhte Strafe für TI-Verweigerer

Berlin/Thüringen – „Im Einzelnen noch viel Verbesserungsbedarf“, sieht der Gesundheitsausschuss des Bundesrates im Entwurf des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG), den der Bundesrat am 20. September berät.
Der Ausschuss wendet sich dabei unter anderem gegen eine verschärfte Kürzung der Vergütung von Ärzten, die ab dem 1. März nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind. Das Gesetz sieht vor, dass der Vergütungsabschlag Anfang März 2020 von derzeit einem Prozent auf 2,5 Prozent angehoben wird.
Die zahlreichen Probleme mit dem Anschluss der Praxen lägen häufig nicht in der Verantwortung der Ärzte – betroffen seien vor allem diejenigen, die in Regionen ohne abgeschlossenen Breitbandausbau arbeiteten, heißt es in den Ausschussempfehlungen für die Bundesratsdebatte am 20. September.
Es müsse deshalb vielmehr darum gehen, zunächst die Voraussetzungen für den Anschluss zu schaffen, als über Sanktionsmechanismen nachzudenken, so die Empfehlung des Gesundheitsausschusses. Der Verband Freie Ärzteschaft begrüßte die Ausschussempfehlung als „neue Schlappe für Spahns Digitalpolitik“.
Auch die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Thüringen ruft die Politik auf, die ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten bei der Digitalisierung ihrer Praxen mehr zu unterstützen. „Gleichzeitig fordern wir, von Strafen für Praxen abzusehen, die ohne eigene Schuld nicht rechtzeitig an die TI angeschlossen waren“, heißt es in einer Resolution der Vertreterversammlung vom vergangenen Wochenende.
Ärzte und Psychotherapeuten seien „gern bereit, sich technischen Neuerungen zu stellen, insbesondere, wenn sie der Erleichterung der kollegialen Kommunikation und der Sicherheit der Patientendaten dienen“, so die Delegierten. „Dass aber Ärzte und Psychotherapeuten für die Fehler und Versäumnisse der IT-Branche zur Kasse gebeten werden, ist skandalös“, so die KV-Delegierten.
Der KV geht es dabei nicht nur um die Verschärfung bei den Honorarkürzungen ab kommenden März, sondern auch um die bereits geltenden Vergütungsabschläge: „Keine Honorarkürzungen für diejenigen Ärzte und Psychotherapeuten, die ihre Praxen gesetzeskonform bis zum 31. März 2019 für einen Anschluss an die TI angemeldet hatten, deren Anbieter diesen Anschluss aber nicht bis zum 30. Juni 2019 realisieren konnte“, lautet die Forderung der KV-Vertreterversammlung.
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