Digitalisierung darf Praxen nicht belasten

Berlin – Die Digitalisierung im Gesundheitswesen muss den Praxen von Ärzten und Psychotherapeuten nutzen, praktikabel sein und Prozesse vereinfachen. Diesen Anspruch hat Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), heute in Berlin bei der KBV-Vertreterversammlung (VV) formuliert.
Nicht alles, was technisch machbar sei, sei auch sinnvoll. Vor diesem Hintergrund fasste später die VV den Beschluss, dass die Einführung des elektronischen Rezepts und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zu einer Entlastung der Praxen beitragen müsse und nicht zu Mehrbelastungen führen dürfe.
So dürfe beispielsweise die notwendige elektronische Signatur auf eRezept und eAU den Arbeitsablauf in den Praxen nicht stören. „Hierfür fordern wir eine praktikable Lösung“, betonte Kriedel, wie sie die Komfortsignatur der gematik biete.
Technisch funktioniere sie so: Der Arzt oder Psychotherapeut stecke, wenn er die Praxis öffnet, seinen Heilberufsausweis in ein Kartenterminal und gibt einmal seine PIN ein. Danach könne er die nächsten 24 Stunden bis zu 250 Signaturen erzeugen, bevor eine erneute PIN-Eingabe erforderlich sei.
Wenn digital, dann ganz digital
Bei der eAU zeichnet sich dem KBV-Vorstand zufolge eine pragmatische Lösung ab. Geplant sei, dass die Praxen künftig eine AU digital an die Krankenkasse des Versicherten senden. Unklar sei bislang gewesen, wie der Arbeitgeber über die Krankschreibung informiert werden solle. Nun liege der Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes aus dem Bundeswirtschaftsministeriums vor. Danach solle die Übermittlung über die Krankenkassen laufen.
„Wenn dieses Vorhaben durchgeht, wäre das ein erster Erfolg für unsere Überzeugungsarbeit“, sagte Kriedel. Allerdings solle die Regelung erst ab 2023 gelten. Bis dahin gebe es neben der digitalen AU immer noch die vom Arzt unterschriebene AU auf Papier für den Arbeitgeber, die dem Patienten ausgehändigt werde. Kriedel sprach sich ebenso wie die VV gegen solche „Hybridlösungen“ aus.
„Wenn digital, dann ganz digital“, forderte der KBV-Vorstand. Auch im VV-Beschluss heißt es. „Neben der elektronischen Formularübermittlung sind weitere Papierausdrucke zu vermeiden.“ Zudem forderten die 60 Mitglieder, dass die Datenübermittlung zwischen den Praxen und Krankenkassen ausschließlich über eine neutrale Stelle, im besten Fall über die KV erfolgen solle.
Kriedel kritisierte zudem das hohe Tempo, das die neue Führung der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, gematik, an den Tag lege. Zentrale Anwendung der Telematikinfrastruktur werde die elektronische Patientenakte (ePA) sein. Nach aktuellem Stand bestimme der Patient, welcher Arzt berechtigt sei, seine Behandlungsdaten in der ePA anzusehen.
Der berechtigte Arzt sehe dann sämtliche Daten. Eine selektive Auswahl sei bis zum Start der ePA im Jahr 2021 noch nicht möglich. Das bedeute: Der Patient könne seine Behandlungsdaten beispielsweise aus der Psychotherapie nicht verblinden, wenn er die Akte seinem Zahnarzt freigebe.
„Das lässt mich schon fragen, ob das Tempo hier noch zielführend ist und ob die Akeptanz für die ePA damit zu erreichen ist“, gab Kriedel zu bedenken. Ganz abgesehen davon, erwarte er nicht, dass die Akte für den eigentlichen Behandlungsprozess viel Nutzen bringe.
Ergänzend zur ePA werde deshalb eine strukturierte und interoperable fachliche Kommunikation zwischen Ärzten und Psychotherapeuten gebraucht, eine elektronische Fallakte, die von den Fachberufen sektorenübergreifend geführt werde.
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