Bundesrechnungshof prüft Unabhängige Patientenberatung und GKV-Spitzenverband

Berlin – Der Bundesrechnungshof (BRH) will im Mai die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) und den GKV-Spitzenverband prüfen. Das bestätigte die UPD heute dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ).
Es sei richtig, dass der Bundesrechnungshof – wie auch schon 2010 – die UPD prüfen wolle, sagte UPD-Geschäftsführer Thorben Krumwiede. Über die konkreten Inhalte lägen ihm bislang aber keine Informationen vor. Auch der BRH wollte keine konkreten Angaben machen. Es handele sich um ein laufendes Prüfungsverfahren, erklärte eine Sprecherin dem DÄ.
Der GKV-Spitzenverband kündigte an, „transparent“ und „professionell“ in allen inhaltlich relevanten Aspekten mit der Prüfung des Rechnungshofs umgehen zu wollen, wie Ann Marini, stellvertretende Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes, dem DÄ zusicherte. Der GKV-Spitzenverband ist Auftraggeber der Unabhängigen Patientenberatung.
Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatten die Rechnungsprüfer angekündigt, die Fördervereinbarung mit der UPD und der privaten Muttergesellschaft Sanvartis anfordern zu wollen. Damals hieß es, man werde nach der Sichtung entscheiden, ob und wie der BRH in dem Fall weiter vorgehe. Nun hat man sich beim Rechnungshof offenbar zu einer Prüfung des Falls entschlossen.
Hintergrund könnten bestehende Transparenzdefizite bei den Finanzen der UPD und Sanvartis sein sowie die Vorwürfe, dass bei der Auftragsvergabe des GKV-Spitzenverbands an die Sanvartis GmbH im Jahr 2015 nicht alles rechtskonform gelaufen sein könnte. Auslöser für die erneute Debatte war nicht zuletzt auch ein im vergangenen Jahr erfolgter Eigentümerwechsel von Sanvartis. Zugleich war die UPD wegen Qualitätsmängeln und dem Umgang mit den öffentlichen Fördermitteln in Höhe von neun Millionen Euro jährlich in die Kritik geraten.
Nach Ansicht der Oppositionsfraktionen im Bundestag ist unklar, wofür die Fördergelder im Einzelnen ausgegeben werden. So sei von einer unverhältnismäßigen Erhöhung der Ausgaben für Softwarelizenzen die Rede, hieß es im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Nach Aussage von Thomas Gebhart, Gesundheitsstaatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, gibt es für diese Annahme keine Anhaltspunkte.
UPD-Geschäftsführer Krumwiede sagte dem DÄ auf Nachfrage, das Beratungsangebot der UPD werde durch einen Beirat, eine wissenschaftliche Begleitforschung und eine Auditorin gewährleistet, die die Neutralität und Unabhängigkeit der UPD kontinuierlich begleite. Es sei „zu jeder Zeit eine sehr hohe Transparenz über die Arbeit und die Entwicklung der UPD gegeben“.
Wie die UPD weiter mitteilte, hat Sanvartis für die UPD eine Nachzahlung an das Finanzamt für das vergangene Jahr übernommen. Zu der genauen Höhe wollte sich die UPD nicht äußern. Die Steuerbehörde hatte auf Grundlage einer Neubewertung im vergangenen Jahr die Leistungen der Sanvartis GmbH an die UPD für umsatzssteuerpflichtig erklärt. Die Umsatzsteuer trägt Sanvartis auch in den Folgejahren.
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