Politik

Bundesrechnungshof prüft Unabhängige Patientenbera­tung und GKV-Spitzenverband

  • Donnerstag, 11. April 2019
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Berlin – Der Bundesrechnungshof (BRH) will im Mai die Unabhängige Patientenbera­tung Deutschland (UPD) und den GKV-Spitzenverband prüfen. Das bestätigte die UPD heute dem Deut­schen Ärzteblatt (DÄ).

Es sei richtig, dass der Bun­desrechnungshof – wie auch schon 2010 – die UPD prüfen wolle, sagte UPD-Ge­schäfts­führer Thorben Krumwiede. Über die konkreten Inhalte lägen ihm bislang aber keine Informationen vor. Auch der BRH wollte keine konkreten Angaben machen. Es handele sich um ein laufendes Prüfungsverfahren, erklärte eine Sprecherin dem .

Der GKV-Spitzenverband kündigte an, „transparent“ und „professionell“ in allen inhaltlich relevanten Aspekten mit der Prüfung des Rechnungshofs umgehen zu wollen, wie Ann Marini, stellvertreten­de Pressesprecherin des GKV-Spitzenverbandes, dem zusicherte. Der GKV-Spitzenverband ist Auftraggeber der Unabhängigen Patientenberatung.

Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatten die Rechnungsprüfer angekündigt, die Förderver­einbarung mit der UPD und der privaten Mutterge­sell­schaft Sanvartis anfordern zu wollen. Da­mals hieß es, man werde nach der Sichtung entscheiden, ob und wie der BRH in dem Fall weiter vor­gehe. Nun hat man sich beim Rechnungshof offenbar zu einer Prüfung des Falls entschlossen.

Hintergrund könnten bestehende Trans­parenzdefizite bei den Finanzen der UPD und Sanvar­tis sein sowie die Vorwürfe, dass bei der Auftragsvergabe des GKV-Spitzenverbands an die Sanvartis GmbH im Jahr 2015 nicht alles rechts­konform gelaufen sein könnte. Auslöser für die erneute Debatte war nicht zuletzt auch ein im vergangenen Jahr erfolgter Eigen­tümer­wech­sel von Sanvartis. Zugleich war die UPD wegen Qualitätsmängeln und dem Um­gang mit den öffentlichen Fördermitteln in Höhe von neun Millionen Euro jährlich in die Kritik geraten.

Nach Ansicht der Oppositionsfraktionen im Bundestag ist unklar, wofür die Fördergelder im Einzelnen ausgegeben werden. So sei von einer unverhältnismäßigen Erhöhung der Ausga­ben für Softwarelizenzen die Rede, hieß es im Gesundheits­ausschuss des Bundes­tags. Nach Aussage von Thomas Gebhart, Gesundheitsstaatssekretär im Bundesminis­te­rium für Gesundheit, gibt es für diese Annahme keine Anhaltspunkte.

UPD-Geschäftsführer Krum­wiede sagte dem auf Nachfrage, das Beratungsangebot der UPD werde durch einen Beirat, eine wissenschaftliche Begleitforschung und eine Audito­rin gewährleistet, die die Neutra­lität und Unabhängigkeit der UPD kontinuierlich beglei­te. Es sei „zu jeder Zeit eine sehr hohe Transparenz über die Arbeit und die Entwicklung der UPD gegeben“.

Wie die UPD weiter mitteilte, hat Sanvartis für die UPD eine Nachzahlung an das Finanz­amt für das vergangene Jahr übernommen. Zu der genauen Höhe wollte sich die UPD nicht äußern. Die Steuerbehörde hatte auf Grundlage einer Neubewertung im vergan­genen Jahr die Leistungen der Sanvartis GmbH an die UPD für umsatzssteuerpflichtig erklärt. Die Umsatzsteuer trägt Sanvartis auch in den Folgejahren.

may

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