Bundesregierung: Armutsrisikoquote sagt nichts über individuelle Bedürftigkeit aus

Berlin – Im April dieses Jahres haben rund 1,96 Millionen Kinder unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften gelebt, 930.000 Kinder davon bei einem alleinerziehenden Elternteil. Das antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zur Entwicklung der Kinder- und Jugendarmut in Deutschland seit der Pandemie.
Aus Sicht der Fragesteller ist es unabdingbar, diese Entwicklung transparent zu machen. Denn die Bundesregierung habe zwar diverse Entlastungen auf den Weg gebracht – diese Veränderungen seien aber nicht ausreichend, um die Mehrbelastungen abzufedern.
Die Bundesregierung macht in ihrer Antwort darauf aufmerksam, dass die Armutsrisikoquote, nach der sich die Linke in ihrer Anfrage erkundigt hat, „eine statistische Größe für die Einkommensverteilung“ sei und keine Informationen über individuelle Bedürftigkeit liefere. Auch sei eine Differenzierung der Armutsquote nach Familienstand, Migrationshintergrund oder Qualifikationsniveau nicht verfügbar.
Laut Bundesregierung hat sich deutschlandweit die Zahl der Kinder und Jugendlichen, für die ein Kinderzuschlag gewährt wurde, von rund 760.000 (Januar 2023) auf etwa 960.000 (Juli 2023) erhöht. Schwankungen ergeben sich laut Antwort dadurch, dass neben den laufenden Zahlungen auch Nachzahlungen zu berücksichtigen sind.
Der Anteil von Alleinerziehenden an den Berechtigten im Kinderzuschlag habe im genannten Zeitraum bei rund 22 Prozent gelegen. Aktuelle Angaben zur Anzahl der Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Arbeitslosengeld beziehen, liegen der Bundesregierung zufolge dagegen nicht vor.
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