Bundesregierung gegen Aufbau eines eigenen Sepsis-Registers

Berlin – Die Bundesregierung sieht in einem eigenen Sepsis-Register keinen Mehrwert. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Grünen im Bundestag hervor.
„Die Einführung wäre mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden“, heißt es in der Antwort. Darüber hinaus wäre eine klare Zuordnung von Patienten schwierig, da Sepsis häufig erst im Zusammenhang mit einer chronischen Erkrankung entstehe.
Grundsätzlich könne eine einheitliche, bevölkerungsbezogene und sektorenübergreifende Erfassung aller Sepsisfälle in Deutschland im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) erfolgen, erläutert die Bundesregierung weiter.
Das FDZ Gesundheit stelle Abrechnungsdaten der gesetzlich Versicherten und ab Ende 2026 auch Daten der elektronischen Patientenakte sicher und datenschutzkonform zu gemeinwohlorientierten Zwecken zur Verfügung.
„Enthalten sind insbesondere Informationen zu Diagnosen, Nutzung von Präventionsangeboten sowie stationäre Prozeduren, Diagnosen und Tod“, heißt es zur Begründung in der Antwort.
Allerdings bestehen aus Sicht der Bundesregierung tatsächlich Datenlücken zur frühzeitigen Erkennung, Diagnostik und Behandlung von Sepsis. Vor diesem Hintergrund plane das Robert-Koch-Institut (RKI) derzeit eine Surveillance von Blutstrominfektionen (BSI) aufzubauen.
„Eine systematische Ergänzung mittels Kodierungen nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (ICD-Code) wie im FDZ Gesundheit ist dabei unerlässlich, um eine zuverlässige, systematische, wissenschaftlich umfassende und evidenzbasierte Interpretation der Daten der Sepsis-Surveillance zu ermöglichen und um die Daten auch mit dem FDZ Gesundheit verknüpfen zu können“, erläuterte die Bundesregierung.
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