Bundesregierung hält Hirntod-Diagnostik für sicher
Berlin – Die Bundesregierung sieht keinen Anlass dafür, die Praxis der Hirntoddiagnostik in Deutschland in Zweifel zu ziehen. Ärztliche Fachorganisationen hätten erst im August 2012 das Verfahren bekräftigt, teilte die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mit.
Nach Paragraf drei des Transplantationsgesetzes (TPG) ist die Diagnose „Hirntod“ Voraussetzung zur Organentnahme. Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer definierte 1997 den Hirntod als Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms, und legte eine entsprechende Richtlinie zur Feststellung des Hirntods fest.
Die ärztlichen Fachorganisationen hätten im August 2012 festgestellt, „dass der nachgewiesene und unumkehrbare Ausfall der Hirnfunktionen auch bei intensivmedizinisch aufrechterhaltener Herz-Kreislauf-Funktion ein wissenschaftlich belegtes, sicheres Todeszeichen bedeutet“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.
In dem Zusammenhang vorgebrachte Bedenken und Zweifel hielten einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht stand. Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand gebe es auch keine Alternative zur Hirntodkonzeption. Mit der Feststellung des Hirntodes sei „der Tod des Menschen durch Nachweis eines der sicheren Todeszeichen zweifelsfrei festgestellt“, so die Bundesregierung.
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