Politik

Bundesregierung muss Aktionsprogramm Nitrat erstellen

  • Mittwoch, 8. Oktober 2025
/photo 5000, stock.adobe.com
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Leipzig – Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLEH) muss laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ein Nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen erstellen. Das hat das Gericht in Leipzig entschieden (Az.: BVerwG 10 C 1.25).

Es gab damit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) recht, die für die Erarbeitung dieses Aktionsprogramms geklagt hatte. Die Umweltvereinigung bezeichnete das Urteil als „Riesenerfolg“.

Das Düngegesetz verpflichte den Bund schon seit 2017, ein solches Programm zu entwerfen, urteilte der 10. Senat. In einem zweiten Schritt müsse dieses dann in anstehende Änderungen der Düngeverordnung einbezogen werden.

Diese gesetzlich vorgeschriebene Dualität – erst Aktionsprogramm, dann Düngeverordnung – habe das Bundeslandwirtschaftsministerium bislang nicht umgesetzt. „Es besteht zwar die Düngeverordnung“, sagte die Vorsitzende Richterin Susanne Rublack. „Ein der Düngeverordnung vorgelagertes Aktionsprogramm ist dagegen noch niemals erstellt worden.“

Die Bundesrichter gaben dem Bundeslandwirtschaftsministerium auf, bei der Erstellung des Programms die Rechtsauffassung des Senats zu beachten: Das zu erstellende Aktionsprogramm müsse „insbesondere geeignet sein, den Nitrat-Eintrag aus der Landwirtschaft derart zu reduzieren, dass das Grundwasser nicht mehr als 50 Milligramm Nitrat pro Liter enthält“, sagte Rublack.

Dieser Grenzwert wird in Deutschland vielfach gerissen. Laut Umweltbundesamt wurde im Zeitraum 2020 bis 2022 die 50-Milligramm-Grenze an rund 26 Prozent der Messestellen im Einzugsgebiet mit überwiegend landwirtschaftlicher Nutzung überschritten.

Der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner, bezeichnete das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als historischen Erfolg für sauberes Wasser. Er erwarte, dass die Umwelthilfe an der Erstellung des Nationalen Aktionsprogramms beteiligt werde.

Die aktuelle Entscheidung ist bereits die zweite des Bundesverwaltungsgerichts zur Nitratbelastung der Gewässer in diesem Jahr. Im März hatte das Leipziger Gericht entschieden, dass die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bessere Maßnahmen gegen die Nitratbelastung an der Ems ergreifen müssen. Das bisherige Schutzprogramm reiche nicht aus. Auch dieses Verfahren war von der Deutschen Umwelthilfe in Gang gesetzt worden.

dpa

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