Vermischtes

Umwelthilfe klagt erneut wegen Gewässerbelastung gegen Bundesländer

  • Montag, 13. Februar 2023
/picture alliance, NurPhoto, Romy Arroyo Fernandez
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Lüneburg – Wegen des schlechten ökologischen Zustands der Oberflächengewässer entlang der Ems hat die Deutsche Umwelthilfe Klage gegen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eingereicht. Die Begründung liegt nach Angaben eines Gerichtssprechers dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (OVG) vor. Ob das OVG für beide Bundesländer zuständig sei, werde noch geprüft, sagte er. Zuerst hatte der NDR darüber berichtet.

Die Umweltorganisation beklagt, dass 95 Prozent der betroffenen Oberflächengewässer entlang der Ems den gesetzlich vorgeschriebenen guten Zustand verfehlen. Einer der Hauptgründe sei die Verschmutzung der Gewässer durch die Landwirtschaft. Das bedrohe Seen und Küstengewässer und sei auch mitverantwortlich für den Artenrückgang.

Daher habe die Deutsche Umwelthilfe eine Klage für sauberes Wasser auf Grundlage der Wasserrahmenricht­linie eingereicht, teilte die Organisation mit. Sie fordert von den beklagten Bundesländern unter anderem eine deutliche Reduzierung der Tierzahlen, eine bedarfsgerechte Düngung sowie mehr Raum für Gewässer mit grünen Auflächen statt Ackerfläche. Gerade im Sommer seien viele Gewässer umgekippt, etwa im Sommer 2018 der Aasee in Münster, wo viele Fische gestorben seien.

Bereits 2019 hatte die Deutsche Umwelthilfe Klagen gegen beide Länder eingereicht. Seinerzeit ging es um den Zustand des Grundwassers. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass in diesem Fall das niedersächsische Gericht zuständig ist, weil Niedersachsen von der Fläche her stärker betroffen sei als Nord­rhein-Westfalen, sagte der OVG-Sprecher. Er rechne damit, dass die Lüneburger Richter über diese Klage in der zweiten Jahreshälfte 2023 entscheiden werden. Das Verfahren sei sehr komplex.

Das Münsterland in Nordrhein-Westfalen und die Weser-Ems-Region in Niedersachsen gehören zu den Regio­nen mit den größten Nutztierbeständen in Deutschland. Dort überschreiten sehr viele Grundwassermesss­tellen die erlaubten Höchstwerte für Nitrat, was auf das intensive Düngen mit Gülle in den vergangenen Jahr­zehnten zurückzuführen ist.

Beide Bundesländer haben in den vergangenen Jahren mit einer Verschärfung des Düngerechts auf das Prob­lem reagiert. Die EU-Kommission hatte Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser verklagt und 2018 beim Europäischen Gerichtshof Recht bekommen. Eine im vergangenen Jahr von der Bundesre­gierung vorgelegte Neuausweisung der nitratbelasteten Gebiete sei enttäuschend und enthalte zu viele Schlupflöcher, kritisierte die Umwelthilfe.

dpa

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