Bundesregierung sieht keine finanziellen Engpässe bei U-Untersuchungen

Berlin – Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch künftig ausreichend Mittel zur Vergütung von U-Untersuchungen bei Kindern zur Verfügung stehen. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor.
Zwar würden bislang extrabudgetär vergütete vertragsärztliche Leistungen ab 2027 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt, was auch die U-Untersuchungen umfasse, führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus.
Die Leistungen zur Früherkennung werden nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab dem Jahr 2027 auf Basis des im Jahr 2025 erbrachten Leistungsvolumens – erhöht um die vereinbarten Veränderungsraten der Jahre 2026 und 2027 – in die MGV im Jahr 2027 überführt.
Da die Ausgaben für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern in den vergangenen Jahren aber nur moderat gestiegen seien, sei davon auszugehen, dass mit der jährlichen Anhebung der MGV auch künftig ausreichend Mittel zur Verfügung stünden, heißt es in der Antwort. Zudem würden Schutzimpfungen weiter außerhalb der MGV vergütet, erläutert die Bundesregierung.
Allerdings wird in Deutschland zusätzlich zu den bisherigen Untersuchungen ein neuer ärztlicher Vorsorgetermin für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren eingeführt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) will mit dieser U10 die Lücke zwischen den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder – U1 bis U9 – sowie der späteren Jugendgesundheitsuntersuchung J1 für 13- bis 14-Jährige schließen.
Mit der U10 sollen vor allem körperliche und psychische Auffälligkeiten wie Übergewicht oder ungesunder digitaler Medienkonsum frühzeitig erkannt werden. Außerdem soll die enthaltene Impfberatung gegen Humane Papillomviren (HPV) bei Jungen und bei Mädchen erfolgen und so die Impfquote erhöhen.
Die Bundesregierung weist aber daraufhin, dass der Bewertungsausschuss nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Möglichkeit besitzt, für bestimmte Leistungen eine extrabudgetäre Vergütung zu beschließen, wenn eine solche Vergütung nachweisbar zu einer signifikanten Erhöhung der Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit führe.
„Der Bewertungsausschuss hat dazu verbindliche und objektivierbare Kriterien zu beschließen, anhand derer die Erhöhung der Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit gemessen werden kann“, verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Selbstverwaltung.
Deutsches Ärzteblatt bei Google bevorzugen
Wenn Sie Deutsches Ärzteblatt als bevorzugte Quelle festlegen, können Inhalte von uns in Ihren Google-Ergebnissen sichtbarer erscheinen.
Jetzt bei Google bevorzugenDiskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: