Politik

U10: Weitere Früherkennungsuntersuchung für Kinder beschlossen

  • Donnerstag, 20. August 2026
/Flashizzle, peopleimages.com, stock.adobe.com
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Berlin – In Deutschland wird eine neue ärztliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren eingeführt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss heute die Details für die U10, die eine Lücke zwischen den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder – U1 bis U9 – sowie der späteren Jugendgesundheitsuntersuchung J1 für 13- bis 14-Jährige schließen soll.

Mit der U10 sollen vor allem körperliche und psychische Auffälligkeiten wie Übergewicht oder ungesunder digitaler Medienkonsum frühzeitig erkannt werden. Außerdem soll die enthaltene Impfberatung gegen Humane Papillomviren (HPV) sowohl bei Jungen als auch bei Mädchen erfolgen und so die Impfquote erhöhen.

Der G-BA begründete die zusätzliche Untersuchung unter anderem auch mit besonderen Risiken für Kinder im Übergangsalter zur Pubertät. „Zu viel Handy- oder Computernutzung kann zum Beispiel zu Sprachentwicklungs- und Konzentrationsstörungen führen. Bewegungsmangel vermindert die körperliche Fitness und kann Übergewicht und andere Erkrankungen begünstigen“, führt Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA, an.

„Ich glaube, dass wir damit eine wichtige Lücke schließen“, begründete auch die G-BA-Vorsitzende Sonja Optendrenk den Beschluss. Die bisherigen U1-U9 Untersuchungen erfolgen zwischen dem Säuglingsalter und in etwa dem fünften Lebensjahr, während die anschließende Jugenduntersuchung J1 im Alter von dreizehn bis vierzehn Jahren angesetzt ist.

Diskussion um Blutdruckmessung und Fragebogen

Unstimmigkeiten bei der konkreten Ausgestaltung der U10 gab es in zwei Punkten. Eine Debatte gab es um die Frage, ob Blutdruckmessung Teil der Untersuchung sein sollte und die Nutzung eines Fragebogen.

Der Einbezug der Blutdruckmessung wurde mit einer Stimme Unterschied knapp abgelehnt. Bernhard Egger, Leiter der Abteilung Medizin des GKV-Spitzenverbandes, bemängelte dafür eine unzureichende Evidenz.

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) waren für die Blutdruckmessung. Für Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender, stand fest: „Natürlich schädigt auch bei Kindern hoher Blutdruck die Gefäße. Und je früher das beginnt, desto schlechter ist das.“

Trotz einstimmigen Beschlusses rief das Thema Fragebogen einen weiteren Dissens hervor. Während sich alle G-BA-Mitglieder außer der Patientenvertretung für einen Erwachsenenfragebogen aussprachen, setzte sich diese für einen Kinderfragebogen ein.

Gerade psychosoziale Fragestellungen könnten nicht stellvertretend durch die Eltern beantwortet werden, argumentierte Patientenvertreterin Susanne Teupen. Die anderen G-BA-Mitglieder sahen den Kinderfragebogen ab der J1 als ausreichend an und verwiesen auf den Einbezug der Kinder im Arztgespräch.

Breite Zustimmung für die neue Präventionsmaßnahme

Der aktuelle Beschluss bekam weitreichenden Zuspruch als wichtigen Schritt zu mehr Prävention. So nannte der Vorstandschef der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, die Früherkennungsuntersuchung einen wichtigen „Baustein, um Krankheiten möglichst zu verhindern, bevor sie entstehen“.

Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, betonte darüber hinaus, die Bedeutung eines gesunden Umfelds für Kinder. Erfolgreiche Prävention und Kindergesundheit seien deshalb immer auch „eine Gemeinschaftsaufgabe“.

Ähnlich sieht es der Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ). Er begrüßte die Entscheidung und hofft nun, dass künftig mehr Kinder aus sozial benachteiligten Familien erreicht werden. Denn gerade für sie könne die kontinuierliche ärztliche Begleitung einen entscheidenden Unterschied machen.

Zusätzlich zur U10 beschloss der G-BA, dass die J1 im Kinderuntersuchungsheft („Gelbes Heft“) dokumentiert wird. Kinderärztinnen und -ärzte könnten so besser auf das Früherkennungsangebot aufmerksam machen, hieß es vom G-BA.

Bevor die neuen Beschlüsse Kassenleistung werden, muss sie das Bundesgesundheitsministerium in den nächsten zwei Monaten prüfen. Im Anschluss daran entscheidet der Bewertungsausschuss über die Höhe der ärztlichen Vergütung. Dafür hat er sechs Monate Zeit.

Der G-BA entscheidet als höchstes Gremium der Selbstverwaltung über Leistungsansprüche in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er setzt sich zusammen aus GKV-Spitzenverband, KBV, Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und der DKG. Zusätzlich dazu haben Patientenvertreter Antrags- und Beratungsrechte, ohne stimmberechtigt zu sein.

nis

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