Politik

Bundesregierung sorgt sich um Schutz für medizinisches Personal

  • Dienstag, 26. November 2019
/picture alliance, dpa, Daniel Karmann
Notaufnahme des Klinikums Nürnberg /dpa

Berlin – Die zunehmende Gewalt gegen medizinisches Personal, insbesondere bei ärztli­chen Notdiensten und in Notfallambulanzen, wird von der Bundesregierung mit Sorge ge­sehen. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort auf ein Kleine Anfrage der AfD-Frak­tion im Bundestag.

Es bestehe Anlass, den strafrechtlichen Schutz für Hilfeleis­tende des ärztlichen Notdiens­tes oder einer Notaufnahme zu verstärken, heißt es darin. Der­zeit prüfe die Bundesregie­rung, wie dies „zeitnah erfolgen“ könne.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits vor vier Wochen härtere Stra­fen für Tätlichkei­ten gegen medizinisches Personal in der Notfallversorgung angekündigt. „Es muss klar werden: Helfer genießen den besonderen Schutz der Gemeinschaft“, beton­te Spahn. Er sei sich mit seiner Kabinettskollegin, Bundesjustizministerin Christine Lam­brecht (SPD) „einig, dass wir schnell handeln müssen.“

Man wolle „in Kürze“ einen Formulierungsvor­schlag vorlegen, wie das Strafgesetzbuch „konkret geändert werden könnte“, hieß es damals aus dem Bun­desministerium für Ge­sund­heit (BMG). Bisher liegt der Formulierungs­vorschlag aber noch nicht vor.

Die Bundes­ärzte­kammer (BÄK) hatte die Ankündigung Spahns begrüßt. „Härtere Strafen für Prügler und Pöbler in Gesundheitseinrichtungen können abschreckend wirken und sind deshalb gut und richtig“, sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. „Wir verstehen die angekündigte Strafrechtsverschärfung aber auch als eine Solidaritätsadresse der Politik an all jene, die oftmals sogar ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen, um anderen Menschen in Notsituationen zu helfen.“

Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort an die AfD weiter, dass sie eine gesetzliche Regelung für eine Rechtsberatung nur für medizinisches Personal nicht für notwendig erachtet. Sie weist darauf hin, dass die Krankenhäuser grundsätzlich selbst für ihre in­nerbetrieblichen Abläufe verantwortlich sind. Das gelte auch für die Frage, ob Kranken­häuser in Einzelfällen auf ei­nen Wachschutz zu­rück­­greifen, Notrufgeräte einsetzen oder ihren Mitarbeitern Deeskalati­onstrainings anbie­ten würden.

Zum Ausmaß der Gewalt gegen medizinisches Personal in Krankenhäusern gibt es der Antwort zufolge „derzeit keine bundesweite systematische Erfassung“. Zuständig wären dafür die Länder. Es gebe aber Publikationen und Studien, die „deutliche Hinweise auf eine Zunahme der Gewalt in Krankenhäusern und im Gesundheitswesen“ zeigten, so die Bundesregierung.­ Laut einer noch nicht veröffentlichten Studie des Deutschen Kranken­hausinstituts (DKI) geben 75 Prozent der Krankenhäuser an, in ihren Notfall-Ambulanzen komme es zu Übergriffen.

may/EB

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