Bundesregierung sorgt sich um Schutz für medizinisches Personal

Berlin – Die zunehmende Gewalt gegen medizinisches Personal, insbesondere bei ärztlichen Notdiensten und in Notfallambulanzen, wird von der Bundesregierung mit Sorge gesehen. Das erklärt die Bundesregierung in einer Antwort auf ein Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag.
Es bestehe Anlass, den strafrechtlichen Schutz für Hilfeleistende des ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme zu verstärken, heißt es darin. Derzeit prüfe die Bundesregierung, wie dies „zeitnah erfolgen“ könne.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte bereits vor vier Wochen härtere Strafen für Tätlichkeiten gegen medizinisches Personal in der Notfallversorgung angekündigt. „Es muss klar werden: Helfer genießen den besonderen Schutz der Gemeinschaft“, betonte Spahn. Er sei sich mit seiner Kabinettskollegin, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) „einig, dass wir schnell handeln müssen.“
Man wolle „in Kürze“ einen Formulierungsvorschlag vorlegen, wie das Strafgesetzbuch „konkret geändert werden könnte“, hieß es damals aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Bisher liegt der Formulierungsvorschlag aber noch nicht vor.
Die Bundesärztekammer (BÄK) hatte die Ankündigung Spahns begrüßt. „Härtere Strafen für Prügler und Pöbler in Gesundheitseinrichtungen können abschreckend wirken und sind deshalb gut und richtig“, sagte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt. „Wir verstehen die angekündigte Strafrechtsverschärfung aber auch als eine Solidaritätsadresse der Politik an all jene, die oftmals sogar ihre eigene Gesundheit aufs Spiel setzen, um anderen Menschen in Notsituationen zu helfen.“
Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort an die AfD weiter, dass sie eine gesetzliche Regelung für eine Rechtsberatung nur für medizinisches Personal nicht für notwendig erachtet. Sie weist darauf hin, dass die Krankenhäuser grundsätzlich selbst für ihre innerbetrieblichen Abläufe verantwortlich sind. Das gelte auch für die Frage, ob Krankenhäuser in Einzelfällen auf einen Wachschutz zurückgreifen, Notrufgeräte einsetzen oder ihren Mitarbeitern Deeskalationstrainings anbieten würden.
Zum Ausmaß der Gewalt gegen medizinisches Personal in Krankenhäusern gibt es der Antwort zufolge „derzeit keine bundesweite systematische Erfassung“. Zuständig wären dafür die Länder. Es gebe aber Publikationen und Studien, die „deutliche Hinweise auf eine Zunahme der Gewalt in Krankenhäusern und im Gesundheitswesen“ zeigten, so die Bundesregierung. Laut einer noch nicht veröffentlichten Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) geben 75 Prozent der Krankenhäuser an, in ihren Notfall-Ambulanzen komme es zu Übergriffen.
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