Politik

Bundesregierung will Einrichtungshürden für Drogenkonsumräume nicht beseitigen

  • Mittwoch, 13. November 2019
Drogenkonsumraum der Kontakt- und Beratungsstelle Drob Inn in Hamburg /dpa
Drogenkonsumraum der Kontakt- und Beratungsstelle Drob Inn in Hamburg /dpa

Berlin – In Deutschland existieren 24 Drogenkonsumräume in 15 Städten. Auf die Frage, ob das Angebot ausreicht, gibt es seitens der Bundesregierung keine Bewertung. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor.

Darin heißt es unter anderem, die Bundesregierung verstehe Drogenkonsumräume als eine Maßnahme der Schadensreduzierung im Rahmen der Nationalen Strategie zur Dro­gen- und Suchtpolitik, zu der als weitere drei Säulen Prävention, Beratung, Behandlung und Hilfen zum Ausstieg sowie Repression gehören.

Drogenkonsumräume zielen darauf ab, Infektionen mit Krankheiten durch unsauberen Drogenkonsum einzudämmen und zudem Hilfen für anders nicht erreichbare Abhängige anzubieten. Der Besitz der mitgebrachten Substanz zum Eigenverbrauch wird geduldet.

Die Ausstattung für einen risikominimierenden, meist intravenösen Konsum von Opioiden sowie in einigen Drogenkonsumräumen auch Kokain, beinhaltet zum Beispiel die Bereit­stellung von sterilem Spritzbesteck und die Ausgabe von Pflastern, Tupfern sowie sterilen Einwegmaterialien.

Die Verantwortung für die Einrichtung liegt laut Bundesregierung, wie in Paragraph 10a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) festgelegt, auf Länderebene. Die Landesregierun­gen seien ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Drogenkonsumraums zu regeln.

Damit können sie im Interesse der persönlichen und allgemeinen Sicherheit in Drogen­konsumräumen und deren unmittelbarer Umgebung die erforderlichen gesundheitlichen Hilfen und Anforderungen an die personelle und sachliche Ausstattung der Räume be­darfs­gerecht konkretisieren.

Aus der Antwort geht allerdings auch hervor, dass der Bundesregierung nicht bekannt ist, weshalb einzelne Bundesländer von dieser Ermächtigung bisher keinen Gebrauch ge­macht haben. Sie plant derzeit auch keine Änderungen des Paragraphen 10a BtMG, um die Einrichtung von Dogenkonsumräumen zu erleichtern.

So wurden lediglich in sieben Bundesländern bislang entsprechende Rechtsverordnungen erlassen – zuletzt im Frühjahr 2019 in Baden-Württemberg. Hier hatte Ende März nach monatelangem Ringen das grün-schwarze Kabinett die Verordnung für den landesweit ersten Drogenkonsumraum beschlossen.

hil

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