Ärzteschaft

Bundessozialgericht entscheidet über Streikrecht niedergelassener Ärzte

  • Donnerstag, 23. Juli 2015

Stuttgart – Das Sozialgericht Stuttgart hat die Frage, ob niedergelassene Ärzte streiken dürfen, an das Bundessozialgericht (BSG) weitergegeben. Anlass ist eine Klage des Vorstandsvorsitzenden von MEDI Baden-Württemberg, Werner Baumgärtner. Das Sozialgericht wies seine Klage zwar ab, hat die Frage, ob Vertragsärzte streiken dürfen, aber grundsätzlich zugelassen. „Selbstverständlich hätte ich mich über ein positives Urteil gefreut, ich kann aber mit der Entscheidung des Gerichts leben, weil die Richterin in ihren Ausführungen zum Urteil klar festgestellt hat, dass die Frage, ob Vertragsärzte streiken dürfen oder nicht, grundsätzlich geklärt werden muss“, erklärte Baumgärtner.

Hintergrund der Klage war eine Protestaktion Baumgärtners zusammen mit fünf anderen niedergelassenen Ärzten von vor drei Jahren. Die Ärzte schlossen zwei Tage lang ihre Praxen und zeigten dies gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Baden-Württemberg als „Warnstreik“ an. Die KV erklärte die Aktion für juristisch nicht zulässig und sprach Baumgärtner einen Disziplinarverweis aus. Der wehrte sich dagegen vor Gericht.

Nach Auffassung der KV lässt die gegenwärtige Rechtslage Streiks von niederge­lassenen Ärzten nicht zu. „Wir begrüßen, dass diese Frage jetzt höchstrichterlich geklärt wird“, sagte ein Sprecher der Ärzteorganisation gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Auch die KV stelle grundsätzlich die Frage, ob das Streikverbot noch zeitgemäß sei, erklärte er.

hil

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