Bundessozialrichterin wechselt zum Bundesverfassungsgericht

Berlin – Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die auf Sozialrecht spezialisierte Juristin Miriam Meßling zur neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ernannt. Ihrer turnusmäßig aus dem Amt scheidenden Vorgängerin Gabriele Britz überreichte er heute im Schloss Bellevue in Berlin die Entlassungsurkunde.
Meßling war Ende März einstimmig vom Bundesrat gewählt worden. Die 50-Jährige war zuletzt Vizepräsidentin des Bundessozialgerichts (BSG). Ihre bisherige Karriere weise sie als „ganz ausgezeichnete Juristin“ aus, sagte Steinmeier.
Meßling haben viele verschiedene berufliche Erfahrungen, in der Rechtsprechung wie in der Verwaltung. Sie gelte als leistungsstark und gleichzeitig als Teamarbeiterin. „Ich bin mir sicher, dass Sie mit all diesen Erfahrungen und Eigenschaften für das Bundesverfassungsgericht und Ihre Kolleginnen und Kollegen ein großer Gewinn sind.“
Die aus dem Amt scheidende Britz sei in Karlsruhe sieben Jahre lang für das Familienrecht zuständig. Als Berichterstatterin habe sie viele grundlegende Entscheidungen vorgeprägt „und so dazu beigetragen, dass sich das Familienrecht an die modernen gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst hat“, sagte Steinmeier.
In den vergangenen fünf Jahren ihrer Amtszeit sei Britz unter anderem für das Umweltrecht zuständig gewesen. Der Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts werde auf Dauer mit ihrem Namen verbunden bleiben.
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