Vermischtes

Bundes­sozialrichterin wechselt zum Bundes­verfassungsgericht

  • Montag, 17. April 2023
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernennt Miriam Meßling anlässlich des Richterwechsels am Bundesverfassungsgericht im Schloss Bellevue zur neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen./picture alliance, Bernd von Jutrczenka
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernennt Miriam Meßling anlässlich des Richterwechsels am Bundesverfassungsgericht im Schloss Bellevue zur neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre, eine Wiederwahl ist ausgeschlossen./picture alliance, Bernd von Jutrczenka

Berlin – Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat die auf Sozialrecht spezialisierte Juristin Miriam Meß­ling zur neuen Richterin am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ernannt. Ihrer turnusmäßig aus dem Amt schei­denden Vorgängerin Gabriele Britz überreichte er heute im Schloss Bellevue in Berlin die Entlassungs­urkunde.

Meßling war Ende März einstimmig vom Bundesrat gewählt worden. Die 50-Jährige war zuletzt Vizepräsiden­tin des Bundessozialgerichts (BSG). Ihre bisherige Karriere weise sie als „ganz ausgezeichnete Juristin“ aus, sagte Steinmeier.

Meßling haben viele verschiedene berufliche Erfahrungen, in der Rechtsprechung wie in der Verwaltung. Sie gelte als leistungsstark und gleichzeitig als Teamarbeiterin. „Ich bin mir sicher, dass Sie mit all diesen Erfah­rungen und Eigenschaften für das Bundesverfassungsgericht und Ihre Kolleginnen und Kollegen ein großer Gewinn sind.“

Die aus dem Amt scheidende Britz sei in Karlsruhe sieben Jahre lang für das Familienrecht zuständig. Als Berichterstatterin habe sie viele grundlegende Entscheidungen vorgeprägt „und so dazu beigetragen, dass sich das Familienrecht an die modernen gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst hat“, sagte Steinmeier.

In den vergangenen fünf Jahren ihrer Amtszeit sei Britz unter anderem für das Umweltrecht zuständig ge­we­sen. Der Klimaschutzbeschluss des Bundesverfassungsgerichts werde auf Dauer mit ihrem Namen verbunden bleiben.

dpa

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