Vermischtes

Bundessozialgericht: Vergütungsanspruch entfällt nicht durch Manipulationen

  • Dienstag, 7. März 2023
/picture alliance, Uwe Zucchi
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Kassel – Das Universitätsklinikum Göttingen hat Anspruch auf die Vergütung übertragener Lebern von Trans­plantationen, bei denen zuvor Daten manipuliert worden waren. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden (Az.: B 1 KR 3/22 R). Der Vergütungsanspruch entfalle nicht dadurch, dass das Kranken­haus falsche Daten an die Vergabestelle gemeldet ha­be, urteilten die Richter.

Der Leiter der Transplantationschirurgie der Klinik hatte von Oktober 2008 bis Mitte 2011 die Daten von 25 Patienten so manipuliert, dass sie auf der Warteliste für Spenderorgane bei Eurotransplant nach oben rutsch­ten und schneller ein Organ erhielten. Vorrangig ging es dabei um bestimmte Blutwerte.

Nach einem anonymen Hinweis im Juli 2011 fiel die Manipulation auf. Wie andere Krankenkassen hatte auch die KKH die Transplantationen für zwei ihrer Versicherten zunächst bezahlt. Mit ihrer Klage forderte sie– nach Klinikangaben als einzige Kasse – dieses Geld nun wieder zurück, zusammen 157.160 Euro.

Zwar seien die Lebertransplantationen jeweils medizinisch notwendig gewesen und auch fachgerecht vorge­nommen worden. Die Organe seien der Klinik aber unter falschen Voraussetzungen zugewiesen worden. Da­durch sei die Behandlung rechtswidrig geworden.

Dem folgte das BSG nicht. Die Transplantationen seien medizinisch erforderlich gewesen und nach den Re­geln der medizinischen Kunst vorgenommen worden. Dem Verstoß gegen das Transplantationsgesetz komme „keine Vergütungsrelevanz zu“.

Maßgeblich für die Vergütung in der gesetzlichen Krankenversicherung seien Vorschriften, die der Qualitäts­sicherung dienten. Hier berühre der Verstoß aber „nicht die Beschaffenheit der Leistung, sondern die gerechte Verteilung von Lebenschancen“. Gerechtigkeitserwägungen spielten bei der Krankenhausvergütung aber keine Rolle, erklärten die Kasseler Richter.

Der Göttinger Skandal hatte weitreichende Folgen. So wurde 2013 ein neuer Straftatbestand in das Trans­plan­tationsgesetz aufgenommen. Nach früherem Recht war der wegen mehrfachen versuchten Totschlags angeklagte Arzt aber bis hinauf zum Bundesgerichtshof freigesprochen worden. Die Universitätsklinik Göttingen nimmt nach eigenen Angaben bis heute keine Lebertransplantationen mehr vor.

afp

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