Politik

Bundestag beschließt Gesetz zur besseren Klimaanpassung

  • Donnerstag, 16. November 2023
Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, spricht im Plenarsaal des Bundestags zu den Abgeordneten. /picture alliance, Melissa Erichsen
Steffi Lemke (Grüne), Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, spricht im Plenarsaal des Bundestags zu den Abgeordneten. /picture alliance, Melissa Erichsen

Berlin – Der Bundestag hat ein Gesetz zur besseren Klimaanpassung beschlossen. Für das Gesetz von Bundes­umwelt­ministerin Steffi Lemke (Grüne) votierten heute die Fraktionen der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP. Die Unionsfraktionen und die AfD stimmten dagegen. Die Linksfraktion enthielt sich.

Die Pläne der Ampelkoalition sehen vor, Bund, Ländern und Kommunen verbindliche Strategien und Maßnah­men vorzuschreiben. Damit werde erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Konkret verpflichtet sich die Bundesregierung, eine Anpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen.

„Wir müssen wieder zum Grundkonsens zurückkommen, dass wir die Menschen in unserem Land vor den dramatischen Folgen der Klimakrise schützen müssen“, sagte Lemke in der Debatte im Bundestag. Die Krux liege jedoch in der Finanzierung. „Klimaschutz und Klimavorsorge verursachen Kosten. Aber wenn wir das unterlassen würden, wären die Kosten ein Vielfaches höher.“

Die Unionsfraktion monierte, dass die Regierung so gut wie nichts zur Finanzierung der Klimaanpassung liefere. „Da kann ich nur an Sie appellieren: Lernen Sie doch bitte aus dem Karlsruher Urteil von gestern“, sagte Steffen Bilger von der CDU/CSU-Fraktion. „Klären Sie Finanzfragen, bevor Sie Pflichten und Kosten gesetzlich begründen, sonst werden Sie erneut eine finanzpolitische Bruchlandung erleiden.“

Die Finanzierung ist ein Knackpunkt des Gesetzes – es enthält dazu keine konkreten Regelungen. Denn der Bund kann Vorhaben der Kommunen nicht direkt finanzieren, das geht bislang nur bei Modellprojekten.

Doch Maßnahmen zur Klimaanpassung – wie beispielsweise eine Deichrückverlegung – können schon mal 20 Jahre dauern. Geplant ist, dass das Gesetz 2024 in Kraft treten soll. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Das Haushaltsurteil macht die Lage nicht einfacher: Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verwendung von Coronakrediten für Klimaprojekte gestern als verfassungswidrig bewertet. Das Urteil reißt ein 60 Milliarden Euro großes Loch in die Finanzierung von Klimavorhaben der Bundesregierung.

dpa

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