Politik

Bundestag beschließt Gesetz zur Fachkräfte­zuwanderung

  • Freitag, 7. Juni 2019
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Berlin – Die Zuwanderung nach Deutschland soll für Fachkräfte leichter werden. Ent­sprechende neue Regeln beschloss der Bundestag heute in Berlin. 369 Abgeordnete stimmten für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Es gab 257 Gegenstimmen.

„Von all den Gesetzen des Migrationspaktes ist das Fachkräftegesetz aus meiner Sicht das notwendigste und das wichtigste“, sagte Bundesinnenminister Horst See­ho­fer (CSU). Damit es Wirkung zeige, müssten aber auch die oft monatelangen Warte­zeiten bei der Visavergabe kürzer werden.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz soll qualifizierten Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten den Weg nach Deutschland ebnen. Die Beschränkung auf Engpassberufe soll ebenso entfallen wie die Vorrangprüfung, bei der untersucht wird, ob auch Deutsche oder andere EU-Bürger für eine Stelle infrage kommen. Wer Deutsch kann und aus­reichend qualifiziert ist, soll auch zur Jobsuche für bis zu sechs Monate kommen dürfen.

Der migrationspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Castellucci, betonte: „Deutschland braucht Zuwanderung.“ Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), sprach von praktikablen Regeln. So komme es bei IT-Spe­zialisten nicht auf den formalen Abschluss an, stattdessen werde ein Gehalt von min­destens 4.000 Euro in Deutschland als Gradmesser der Qualifikation herbeigezogen.

Die AfD warnte vor Einwanderung in die Sozialsysteme. „Wir wollen kein Lohndum­ping durch Arbeitsmigration“, sagte der Abgeordnete René Springer. Der FDP gehen die Neuerungen nicht weit genug. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Fraktion, Johannes Vogel, verwies darauf, dass die Bundesregierung von etwa 25.000 zusätzli­chen Fachkräften pro Jahr ausgehe. Nötig sei aber ein Vielfaches. Vertreter der Lin­ken warfen der Koalition vor, Menschen allein nach ökonomischer Verwertbarkeit einzustufen.

dpa

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