Politik

Bundestag billigt Gesetz für Apotheken-Notdienste auf dem Land

  • Freitag, 7. Juni 2013
Uploaded: 07.06.2013 15:19:53 by mis
dpa

Berlin – Um die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten zu sichern, werden den Apotheken die Notdienste in der Nacht künftig besser vergütet. Ein gestern vom Bundes­tag beschlossenes Gesetz legt fest, dass alle Apotheken für jeden geleisteten Nacht­dienst einen pauschalen Zuschuss erhalten. Hinzu kommen die 2,50 Euro, die die Apotheke bereits jetzt pro Medikament erhält, das sie während eines Notdienstes verkauft.  

Von der Neuregelung sollen insbesondere die ländlichen Apotheken profitieren, die viele Notdienste anbieten müssen, dabei aber nur wenige Medikamente verkaufen. Der Zuschuss soll aus einem Fonds gezahlt werden, den der Deutsche Apothekerverband errichtet und verwaltet. Zur Finanzierung wird der Festzuschlag erhöht, den die Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel von den Kranken­kassen erheben.

afp

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung