Bundestag debattiert über Präventionsgesetz

Berlin – Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) unterstrich im Bundestag die Bedeutung des von ihm vorgelegten Gesetzentwurfs zur Förderung der Prävention (Drucksache 13/13080). „In einer alternden Bevölkerung, in der die Kosten für die Gesundheit eher steigen werden, ist es um so wichtiger, einen Schwerpunkt auf die Investition in die Prävention, auf die Investition in die Gesunderhaltung der Menschen zu setzen“, betonte er heute in der ersten Lesung zum Gesetzentwurf.
Er hob hervor, dass die zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel insbesondere in der betrieblichen Prävention zum Einsatz kommen sollen, und zwar vor allem in kleinen und mittleren Betrieben, wo bisher viele Menschen noch nicht von Maßnahmen der Gesundheitsförderung profitieren würden. Der Opposition warf er eine grundsätzliche Verweigerungshaltung vor. Erstmals würden konkrete Gesundheitsziele in ein Gesetz geschrieben
Für die Opposition warf Karl Lauterbach (SPD) dem Gesundheitsminister Etikettenschwindel vor, der mit dem Gesetzentwurf betrieben werde. Es sollen insgesamt 180 Millionen Euro für die Vorbeugung zur Verfügung gestellt werden, „das sind etwa zwölf Cent pro Versicherten pro Monat. Damit werden Sie auf den Gesundheitszustand der Bevölkerung keinen Einfluss nehmen.“
Mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen Präventionskonferenz werde eine weitere zentrale bürokratische Einrichtung geschaffen, anstatt stärker regionale Ansätze zu verfolgen. Der Gesundheitsminister lasse erneut diejenigen Bevölkerungsschichten im Stich, die Präventionsangebote am nötigsten hätten, kritisierte Lauterbach.
Auch Martina Bunge (Die Linke) kündigte im Bundestag den Widerstand ihrer Fraktion gegen den Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention an. „Gut ist der Name, die Substanz ist mies“, lautete ihre Bewertung. Neben der Heranziehung der Krankenkassen zu den zusätzlichen Ausgaben für die Prävention forderte Bunge eine Beteiligung der anderen Sozialversicherungsträger.
Zusätzlich solle aus dem Haushalt des Bundes eine Milliarde Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Grüne) kritisierte, dass ein großer Teil des zusätzlich für die Prävention zur Verfügung stehenden Geldes an die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung fließen soll. Dies sei ein völlig verfehlter Denkansatz, wo es doch vor allem um die Förderung regionaler Initiativen gehen müsse.
Für die Regierungskoalition verteidigte Jens Spahn (CDU) den Gesetzentwurf. Damit komme man weg von den bisher überwiegenden individuellen Marketingansätzen der Krankenkassen. Diesen und allen anderen Playern im Gesundheitswesen werde ein konkreter Handlungsleitfaden vorgegeben.
„Man kann immer mehr wollen, aber man sollte doch einmal anerkennen, was hier geleistet wird“, forderte er die Opposition auf. Nach den Jahren der Konsolidierung des Gesundheitswesens werde mit dem Präventionsgesetz die Basis dafür geschaffen, dass künftig Krankheiten vermieden werden.
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