Vermischtes

Bundestag verabschiedet Anpassung der Internationalen Gesundheitsvorschriften

  • Freitag, 7. November 2025
/Matthieu, stock.adobe.com
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Berlin – Der Bundestag hat gestern am späten Abend das Gesetz zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) verabschiedet. Die Abgeordneten billigten damit formal eine internationale Vereinbarung, auf die sich die mehr als 190 Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) im vergangenen Jahr geeinigt hatten.

Die Änderungen sollen es der WHO und den Vertragsstaaten ermöglichen, schneller und effizienter auf Pandemien und andere Gefahren für die öffentliche Gesundheit zu reagieren. Unter anderem geht es dabei um einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch, mit dem die Staatengemeinschaft die Ausbreitung von Infektionskrankheiten verhindern und bekämpfen will.

Konkret neu eingeführt wird die international gültige Warnstufe einer „pandemischen Notlage“, die von der WHO ausgerufen werden kann. Diese soll es dem WHO-Generaldirektor ermöglichen, zeitlich befristete Empfehlungen in einer Pandemie als spezielle Form einer „gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite“ zu geben.

Um die Meldung über Häufungen von Fällen schwerer Atemwegserkrankungen mit unbekannter oder neuer Ursache an die WHO zu beschleunigen, soll zudem der entsprechende Prüfalgorithmus angepasst werden.

Für die Vertragsstaaten wird auch ein Gebot eingeführt, sich mit der WHO rechtzeitig abzustimmen, wenn bei bestimmten unklaren Gesundheitsereignissen nicht genügend Informationen vorliegen, um zu entscheiden, ob nach dem Prüfalgorithmus eine umfassende Meldepflicht an die WHO besteht.

Zur Reaktion auf Ereignisse, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellen können, müssen die Vertragsstaaten weitere sogenannte „Kernkapazitäten“ vorhalten. Zu den Neuerungen gehört unter anderem das Vorhalten von Labordiagnostikkapazitäten – auch auf regionaler Ebene.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) betonte per Mitteilung, die Änderung der IGV zeige, dass man als Staatengemeinschaft aus der Coronapandemie gelernt habe. „Nur wenn wir gemeinsam und abgestimmt auf globale Gesundheitskrisen vorbereitet sind, können wir im Ernstfall schnellstmöglich und zielgerichtet reagieren“, sagte sie.

Ein abgestimmtes und einheitliches Handeln im Einklang mit internationalen Partnern zur Bewertung und Eindämmung sei dabei ein wichtiger Bestandteil einer effektiven Pandemiebekämpfung.

„Die staatliche Souveränität Deutschlands bleibt durch dieses Gesetz unberührt. Weder werden der WHO Kompetenzen übertragen, die zu einer beschränkenden Handlungsfähigkeit Deutschlands führen, noch wird die Meinungsvielfalt in irgendeiner Weise eingeschränkt“, betonte die Ministerin.

Auch in Zukunft werde Deutschland bei Gesundheitsgefahren nationale Maßnahmen zum Schutz der eigenen Bevölkerung ergreifen und anpassen können. „Diese Souveränität ist für die Bundesregierung auch nicht verhandelbar“, sagte Warken.

Auch der CDU-Abgeordnete Sascha van Beek widersprach der Befürchtung, durch die Novelle könne Deutschlands nationale Souveränität eingeschränkt werden: „Die Empfehlungen der WHO sind und bleiben immer nur ein nicht verbindlicher Rat.“

dpa/may

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