Bundestagswahl 2017: BÄK-Forderungen an eine künftige Bundesregierung

Berlin – Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery warnt davor, die Handlungsspielräume der ärztlichen Selbstverwaltung weiter einzuschränken. Der Entwurf des Selbstverwaltungsgesetzes sehe vor, der Rechtsaufsicht künftig die Möglichkeit zu schaffen, „bis in einzelne Verwaltungsvorgänge einzugreifen“. „Das lähmt die Selbstverwaltung“, krisierte Montgomery anlässlich der Vorstellung eines Positionspapiers der Bundesärztekammer zur Bundestagswahl 2017.
Fehlentwicklungen dürften, so appellierte der BÄK-Präsident in Richtung Bundesgesundheitsministerium, nicht dazu führen, „das Kind mit dem Bad auszuschütten“. Die Politik sei deshalb aufgefordert, „der ärztlichen Selbstverwaltung wieder die Gestaltungsspielräume zu geben, die sie für die Sicherung einer hochwertigen gesundheitlichen Versorgung der Patienteninnen und Patienten benötigt“.
Montgomery erinnerte an den hohen Wert der ärztlichen Freiberuflichkeit für Ärzte und Patienten. Hier würden „die Wesensmerkmale freiheitlicher Berufsausübung durch Kommerzialisierung, Kontrollbürokratie und durch staatliche Interventionen zunehmend infrage gestellt“. Montgomery: „Der notwendige Raum für Therapiefreiheit und Therapieverantwortung muss erhalten und im Gegensatz zur zunehmenden Verrechtlichung der Medizin wiederhergestellt werden“.
Gleichzeitig forderte der Bundesärztekammer-Präsident die Politik dazu auf, das duale Krankenversicherungssystem „für die Zukunft fit zu machen“. Die im Vorwahlkampf wieder diskutierte Bürgerversicherung löse „kein einziges Problem des deutschen Gesundheitssystems, sondern schaffe nur neue“. Sie verhindere Wettbewerb und gefährde die Therapiefreiheit und die freie Arztwahl des Patienten.
Montgomery erwartet von der Politik, dass der intensiv diskutierte Masterplan Medizinstudium 2020 zügig umgesetzt wird. Angesichts des absehbaren Nachwuchsmangels sei es notwendig, die Zahl der Studierenden „um mindestens zehn Prozent zu erhöhen“ und an allen medizinischen Fakultäten in Deutschland Lehrstühle für Allgemeinmedizin einzuführen. Den diskutierten Vorschlag, im Praktischen Jahr ein Pflichtquartal in der Allgemeinmedizin einzuführen, lehne die Ärzteschaft allerdings ab. Auch eine Landarztquote sei ungeeignet, zumal nur die wenigsten Bewerber vor ihrem Studium einschätzen können, welche Fachrichtung sie später einschlagen wollen.
Der BÄK-Präsident forderte, dass für die ambulante ärztliche Weiterbildung mindestens die gleichen tariflichen Konditionen gelten müssten wie in den Krankenhäusern. Was die Krankenhäuser beträfe, so müssten die Länder endlich ihren Investitionsverpflichtungen vollumfänglich nachkommen. Die Krankenhäuser litten zur Zeit an einem Investitionsstau, der mit 27 bis 30 Milliarden Euro fast zehn Prozent des Gesamtumsatzes des Gesundheitsmarktes ausmache.
Die Bundesärztekammer mahnt in dem Papier an, das undemokratische und verfassungswidrige Tarifeinheitsgesetz am besten schon vor der Entscheidung am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wieder zurückzunehmen.
Montgomery warnte darüber hinaus erneut davor, die Qualitätssicherung nicht durch die im Krankenhausstrukturgesetz vorgesehenen Qualitäts-Zu- und -abschläge vom eigentlichen Zweck zu entfremden. Hier werde die Patientensicherheit aufs Spiel gesetzt.
In der interprofessionellen Kooperation setze die Ärzteschaft auch künftig auf die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsberufen. Allerdings sei der Vorbehalt des Arztes für die Diagnose- und Indikationsstellung, die Therapieentscheidungen und die Gesamtverantwortung im Rahmen des Behandlungsprozesses unverzichtbar. Montgomery: „Es sind deshalb solche Berufs- und Kooperationskonzepte zu fördern, die zur Unterstützung und Entlastung des Arztes im Sinnen des Delegationsprinzips beitragen.“
Der BÄK-Präsident führte darüber hinaus aus, dass der im Rahmen der EU immer wieder geforderte Vorstoß der Normung von Gesundheitsdienstleistungen verhindert und die ärztlichen Versorgungswerke gestärkt werden müssten. Bezüglich der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) forderte Montgomery die künftige Bundesregierung auf, „die GOÄ-Novelle auf Grundlage des gemeinsamen Vorschlages von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfeträgern umzusetzen und damit mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte zu schaffen.
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