Protest gegen Dienstleistungsrichtlinie der EU

Berlin/Brüssel – Verschiedene Verbände im Gesundheitswesen, darunter Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, protestieren gegen den Entwurf einer EU-Richtlinie. Darin geht es um den Zugang zu reglementierten Berufen wie dem Arztberuf. Die EU-Kommission hatte Anfang des Jahres vorgeschlagen für die Berufsreglementierungen bestimmte einheitliche Verhältnismäßigkeitsprüfungen einzuführen. Ziel der EU ist, die Mobilität und grenzüberschreitende Dienstleistungen zu stärken.
Bereits im Januar hatte die BÄK das Vorhaben abgelehnt. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Europäische Kommission patientenschützende Regeln der Mitgliedsstaaten aufgrund von ökonomischen Erwägungen einer erneuten Verhältnismäßigkeitsprüfung unterziehen wolle, sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. „Die Regulierungen von reglementierten Berufen wie dem Arztberuf sind aus gutem Grunde Sache der Mitgliedstaaten. Diese Regulierung dient dem Ziel, eine hohe Qualität der Patientenversorgung sicherzustellen. Dieses Ziel darf nicht auf Grund wirtschaftlicher Interessen aufgeweicht werden“, schreibt die KBV in ihrer Stellungnahme zu der Richtlinie.
Brief an EU-Parlamentarier
Die Verbände wenden sich jetzt in einem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. „Eine Unterwerfung sämtlicher Anforderungen unter eine ökonomische Betrachtungsweise wird der besonderen Bedeutung des Schutzes des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung nicht gerecht. Die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus ist Aufgabe der EU“, schreiben sie in dem Brief. So wie der Vorschlag formuliert sei, führe er zu einer umfangreichen Begründungspflicht mit erheblichem Verwaltungsaufwand und Kosten für die Mitgliedstaaten und Berufsorganisationen selbst bei nur geringfügigen Anpassungen des Berufsrechts, etwa im Bereich Fort- und Weiterbildung.
„Die deutschen Apotheker, Ärzte, psychologischen Psychotherapeuten und Zahnärzte sprechen sich in Zusammenarbeit mit ihren europäischen Dachorganisationen dafür aus, die Gesundheitsberufe aus der geplanten Richtlinie herauszunehmen“, heißt es in dem Brief.
BÄK und KBV weisen in ihren Stellungnahmen daraufhin, dass es in Deutschland bereits erforderlich sei, Einschränkungen bei der Berufsfreiheit zu begründen. Dazu sei keine weitere EU-Richtlinie nötig. „Die Richtlinie ist nicht erforderlich und somit überflüssig“, lautet das Fazit der KBV.
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