Bundesverband Geriatrie umreißt nötige Versorgungsstrukturen für Patienten

Berlin – Der Bundesverband (BV) Geriatrie hat ein bundeseinheitliches Konzept vorgestellt, wie die stationären Versorgungsstrukturen für geriatrische Patienten in Deutschland aussehen sollten.
„Die Versorgung geriatrischer Patienten im Krankenhaus erfolgt unter Leitung eines Facharztes mit abgeschlossener Zusatzbezeichnung Geriatrie analog (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer beziehungsweise eines Facharztes für Innere Medizin und Geriatrie (beziehungsweise Schwerpunktbezeichnung Geriatrie)“, heißt es darin im Abschnitt „Stationäre Versorgung“. Dies müsse auch für Rehabilitationskliniken gelten.
Für Rettungsstellen und Notaufnahmen sei die Einbindung eines Geriaters notwendig. „Dies ist durch den relevant hohen Anteil von betagten und hochbetagten Patienten begründet und als ein wesentliches Qualitätskriterium zu werten“, so der BV. Durch geriatrische Konsiliarleistungen müsse geriatrische Expertise auch in Fachabteilungen ohne primär geriatrischen Auftrag regelhaft verfügbar sein.
Wichtig sei außerdem, dass auch in Krankenhäusern, in denen keine ausgewiesene geriatrische Fachabteilung vorhanden sei, sichergestellt werde, dass geriatrische Patienten frühzeitig durch geriatriespezifisch geschultes Personal als solche erkannt würden. „Dazu sind entsprechende geriatriespezifische Screeninginstrumente mit sich gegebenenfalls anschließenden Assessmentverfahren regelhaft einzusetzen“, heißt es im Konzept.
Der BV fordert außerdem, die Geriatrie als Fachabteilung in jedem Landeskrankenhausplan auszuweisen. Wichtig für eine abgestufte bedarfsgerechte Versorgung seien außerdem die geriatrischen Tageskliniken.
„Ambulante geriatriespezifische Leistungen wie Ambulante Geriatrische Rehabilitation (AGR), Mobile Geriatrische Rehabilitation (MGR) und so weiter sind ebenfalls wichtige Behandlungsformen, die dazu beitragen, einzelne spezielle Versorgungsbedarfe, zum Beispiel innerhalb von Flächenländern, decken zu können. Diese geriatriespezifischen Angebote müssen weiter ausgebaut werden“, fordert der BV.
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