Bundesvereinigung für Altentherapie will einheitliche Ausbildungsstandards
Köln – Die Bundesvereinigung für Altentherapie macht sich bei der Ausbildung von Altentherapeuten für bundesweit einheitliche Standards stark. Durch eine verbindliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie eine zentrale Abschlussprüfung will der Verband für eine einheitliche und sichere Grundlage der neuen beruflichen Qualifikation sorgen. Derzeit ist die Berufsbezeichnung „Altentherapeut“ ungeschützt, da es keine staatlich geregelte Ausbildung gibt.
„Schon heute verursachen Patienten über 65 Jahre knapp die Hälfte aller Krankheitskosten. Altentherapie kann diese Kosten senken und gleichzeitig die Therapie für den einzelnen Patienten verbessern“, verwies der Verband. Denn das Konzept der Altentherapie stellt – ähnlich der Geriatrie – die ganzheitliche Betrachtung multimorbider Krankheitsbilder sowie ein enges Zusammenspiel unterschiedlicher Fachdisziplinen in den Fokus.
Durch ihr spezifisches Wissen im Umgang mit hochbetagten und multimorbiden Patienten sollen qualifizierte Altentherapeuten künftig begründete Maßnahmen aus den Bereichen Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie, Innere Medizin, Neurologie und Orthopädie ableiten und so die Lebenssituation der Betroffenen verbessern und stabilisieren.
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