Bundesverfassungsgericht kündigt Entscheidung zur Triage an

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht will am kommenden Dienstag (28. Dezember) eine Entscheidung zur Triage in der Coronapandemie veröffentlichen. Das kündigte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe heute auf seiner Internetseite an.
Geklagt haben neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen. Sie befürchten, bei einer Überlastung der Intensivstationen aufgrund ihrer statistisch schlechteren Überlebenschancen aufgegeben zu werden. Mit ihrer Verfassungsklage wollen sie erzwingen, dass der Gesetzgeber die Entscheidungskriterien vorgibt (Az. 1 BvR 1541/20).
Das Wort Triage stammt vom französischen Verb „trier“, das „sortieren“ oder „aussuchen“ bedeutet. Es beschreibt eine Situation, in der Ärzte entscheiden müssen, wen sie retten und wen nicht – zum Beispiel, weil so viele schwerstkranke Coronapatienten in die Krankenhäuser kommen, dass es nicht genug Intensivbetten gibt.
Die Kläger hatten ihre Verfassungsbeschwerde 2020 auch mit einem Eilantrag verbunden. Damit wollten sie durchsetzen, dass bis zum Abschluss des geforderten Gesetzgebungsverfahrens ein Gremium, in dem auch Menschen mit Behinderung vertreten sind, Regelungen für die Zwischenzeit erarbeitet. Dem waren die Richterinnen und Richter des zuständigen Ersten Senats nicht nachgekommen.
Sie teilten damals mit, die Verfassungsbeschwerde werfe schwierige Fragen auf, die nicht auf die Schnelle beantwortet werden könnten. Im Sommer 2020 sahen sie auch keinen Grund für große Eile: Die Verbreitung der Krankheit und die Auslastung der Intensivstationen lasse es im Moment nicht wahrscheinlich erscheinen, dass eine Triagesituation eintrete.
Inzwischen stellt sich die Lage komplett anders dar. Die vierte Coronawelle hat in den vergangenen Wochen vielerorts Krankenhäuser an die Belastungsgrenze gebracht. Und Experten warnen vor einer noch viel dramatischeren Entwicklung durch die Ausbreitung der neuen Virusvariante Omikron.
Im Grundgesetz steht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Nach den Angaben des Gerichts soll sich die Karlsruher Entscheidung auf die Frage konzentrieren, ob der Gesetzgeber dieses Gebot verletzt hat, indem er keine ausdrücklichen Vorkehrungen für den Umgang mit behinderten Menschen getroffen hat. Der Beschluss soll an dem Tag um 9.30 Uhr schriftlich veröffentlicht werden.
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