Bundesverfassungsgericht verhandelt im April über Sterbehilfe

Karlsruhe/Berlin – Das Bundesverfassungsgericht prüft voraussichtlich im April Verfassungsbeschwerden gegen das strafrechtliche Verbot organisierter Sterbehilfe. Nach Informationen des Berliner Tagesspiegels vom Samstag planen die Karlsruher Richter für den 16. und 17. April eine zweitägige mündliche Verhandlung. Der Zweite Senat des höchsten deutschen Gerichts befasst sich mit mehreren Beschwerden von Privatleuten, Sterbehilfeorganisationen, Sterbebegleitern, Ärzten, Pflegepersonen und Rechtsanwälten.
Sie wenden sich gegen Paragraf 217 Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom Dezember 2015. Die Beschwerdeführer werfen dem Parlament vor, mit dem Verbot, das vor allem auf die Tätigkeit sogenannter Sterbehilfevereine zielt, ihre Grundrechte verletzt zu haben. Sie fordern mehr Freiheit für Sterbehilfe und Sterbebegleitung.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte heute den Termin zunächst nicht. Die Richter sprechen üblicherweise ihr Urteil erst einige Wochen oder Monate nach der Verhandlung.
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