Bundesverwaltungsgericht zieht Schlussstrich unter Homöopathiestreit

Bremen – Der sogenannte Homöopathiestreit in Bremen ist beendet. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde (Az.: BVerwG 3 BN 6.21) eines Bremer Arztes abgewiesen, der gegen einen Beschluss des Bremer Oberverwaltungsgerichts von Anfang Juni 2021 in Revision gehen wollte. Damit steht das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes (Az: 2 D 214/20) fest und kann nicht mehr angefochten werden.
Den Streit ausgelöst hat die neue Weiterbildungsordnung in Bremen, die durch die Delegiertenversammlung der Ärztekammer im September 2019 beschlossen wurde. Im Gegensatz zur vorherigen Regelung sieht sie die Zusatzweiterbildung Homöopathie nicht mehr vor.
Heißt konkret: Die Zusatzbezeichnung Homöopathie kann bei der Ärztekammer Bremen nicht mehr erworben werden. Allerdings können Ärzte, die diese Zusatzbezeichnung bereits erworben haben, sie auch weiterführen.
Dagegen klagte ein Bremer Arzt, der die Zusatzbezeichnung jedoch bereits besitzt. Das Oberverwaltungsgericht Bremen wies seine Klage deshalb als unzulässig ab, da es keine Rechtsverletzung erkennen konnte. Denn der Kläger, so das Gericht, könne auch unter der Geltung der neuen Weiterbildungsordnung seine erworbene Zusatzbezeichnung weiterführen.
Das Bundesverwaltungsgericht stellte sich nun ebenfalls auf die Seite der Ärztekammer Bremen. „Gut, dass das Bundesverwaltungsgericht diesem Streit nun ein Ende gesetzt hat“, sagte Heike Delbanco, Hauptgeschäftsführerin der Ärztekammer. Sie sei sicher, dass die Entscheidung „Signalwirkung auch für ähnliche Klagen in anderen Bundesländern haben“ werde.
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