Bundesweit mehr als 90 Ermittlungsverfahren gegen Coronatestzentren

Berlin – Bundesweit laufen mindestens 94 Ermittlungsverfahren gegen Betreiber von Coronatestzentren. Fast immer geht es um Falschabrechnungen. Das zeigt eine heute veröffentlichte Umfrage von Nord- und Westdeutschem Rundfunk sowie Süddeutscher Zeitung bei Justizministerien und Staatsanwaltschaften.
Die tatsächliche Zahl der Verfahren liegt vermutlich höher, weil es aus einigen Ländern nur unvollständige Informationen gab. Besonders viele Ermittlungsverfahren sind demnach bei der Berliner Staatsanwaltschaft anhängig.
In 60 Fällen wird dort gegen Betreiber von Testzentren ermittelt. Ein Grund für die hohe Zahl sei, dass es in Berlin als einzigem Bundesland durch die Ermittlungsbehörden eine flächendeckende Überprüfung der Teststellen gebe. Bis Anfang dieser Woche wurden nach Polizeiangaben mehr als 400 Teststellen überprüft.
In Baden-Württemberg sind laut Staatsanwaltschaft zehn Ermittlungsverfahren bekannt, davon allein etwa sieben in Freiburg. In Bayern gibt es derzeit zehn Ermittlungsverfahren, die bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen in Nürnberg gebündelt werden. Bei den Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen sind momentan mindestens sechs Verfahren anhängig.
In Schleswig-Holstein laufen vier Verfahren, in Hessen zwei und in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern jeweils eines. In Ermittlerkreisen wird dem Bericht zufolge allerdings von einer hohen Dunkelziffer bei Betrugsfällen von Betreibern privater Schnellteststationen ausgegangen.
Seit März gibt es in Deutschland einen Anspruch auf einen kostenfreien Antigenschnelltest in der Woche. Der Bund gab dafür bisher mehrere Milliarden Euro aus. In der ersten Coronatestverordnung waren keine Kontrollmechanismen für die Abrechnung der Schnelltests vorgesehen. Inzwischen erließ das Bundesgesundheitsministerium eine neue Testverordnung, die seit Juli gilt und Abrechnungsbetrug erschweren soll.
Die Zahl von mindestens 94 Ermittlungsverfahren zeige, dass die neue Verordnung ihren Zweck erfüllte, erklärte das Ministerium auf Anfrage der Medien. Zudem sei zu bedenken, dass es zeitweise mehr als 20.000 Testzentren in Deutschland gegeben habe.
„Gemessen daran ist die Zahl der Ermittlungsverfahren immer noch relativ gering“, schrieb das Ministerium. Auch wurde die Vergütung eines einzelnen Tests inzwischen von 18 Euro auf 11,50 Euro gesenkt.
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