Buschmann verteidigt Rückkehr zum verstärkten Einsatz von Masken

Berlin – Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat nach der Einigung auf das neue Infektionsschutzgesetz die darin vorgesehene Option zu einer Rückkehr zur Maskenpflicht an mehr Orten als zuletzt verteidigt. Die Maske habe das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis aller Maßnahmen, sagte Buschmann der Bild am Sonntag. Er habe auch nie an deren Wirksamkeit gezweifelt, das sei ihm angedichtet worden.
Buschmann sagte, „am liebsten wäre mir, wir benötigten überhaupt keine Maßnahmen mehr. Jedoch gehen viele Wissenschaftler – auch kritische – von einer hohen Belastungssituation für das Gesundheitssystem aus.“ Daher wolle die Bundesregierung mit dem mildesten möglichen Mittel arbeiten, das sei die Maske.
Buschmann sagte, den Betreibern etwa von Bars und Restaurants stünden mehr Spielräume für unternehmerische Eigenverantwortung offen. „Ein Betreiber kann zum Beispiel ein Public Viewing in Innenräumen zur WM organisieren und nur Besucher mit Tests reinlassen, so dass auf der Veranstaltung Normalität ohne Maske mit einem sehr niedrigen Risiko besteht.“
Das Hausrecht jedes Betreibers ermögliche ihm, auch nur von einem Teil der Ausnahmen oder von gar keiner Ausnahme Gebrauch zu machen. „Das zeigt auch: Der Gesetzentwurf enthält keine 3-G-Zugangsregel. Im Gegenteil: Die gesetzliche Grundlage dafür nach der heute noch geltenden Hotspot-Regel wollen wir sogar streichen“, betonte Buschmann.
Die Bundesregierung hatte vergangene Woche ein mehrstufiges Schutzkonzept zur Eindämmung der Coronapandemie für Herbst und Winter vorgestellt, das von Oktober bis April gelten soll. Damit können die Bundesländer etwa eine Maskenpflicht auch wieder in öffentlich zugänglichen Räumen oder in Schulen ab der fünften Klasse anordnen. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes muss noch vom Bundestag beschlossen werden.
Der stellvertretende SPD-Fraktionschef Dirk Wiese sagte der BamS, dass die Anordnung einer Maskenpflicht durch die Länder einer Rechtfertigung bedürfe. „Eine erweiterte Maskenpflicht im Winter gibt es nicht automatisch.“
Die Länder hätten zwar die Möglichkeit, diese anzuordnen – aber abhängig von der regionalen Bedrohungslage. „Die Länder müssen belegen können, dass andernfalls sehr viele Menschen schwer erkranken und das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur ernsthaft überlastet sind. Stand jetzt brauchen wir das nicht, aber es ist wichtig, handeln zu können, wenn sich die Lage ändert.“
Kritik aus eigenen Reihen
Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat das von Bundesjustizminister Buschmann und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ausgehandelte Coronaschutzkonzept kritisiert. Der Vorschlag seines Parteifreunds Buschmann bedürfe „in den weiteren Beratungen noch einiger Überarbeitungen“, sagte Kubicki der Welt. Das gelte vor allem für die aus seiner Sicht zu weit gehenden Maskenpflichten: „Warum zum Beispiel eine Maskenpflicht im Freien verhängt werden kann, ist mir nicht klar.“
Kubicki sagte, er gehe davon aus, dass der Entwurf verändert werde. „Marco Buschmann weiß, dass die FDP-Fraktion sehr selbstbewusst ist.“ Auch der Abgeordnete Frank Schäffler verlangte in dem Blatt „dringend“ Nachbesserungen.
Er halte „die Möglichkeit einer landesweiten Hotspot-Regelung für einen Rückschritt“. Auch die Möglichkeit der Maskenpflicht an Schulen sei ein Ärgernis. Er werde seine Zustimmung „von weiteren Veränderungen abhängig machen“, sagte Schäffler. Sein Fraktionskollege Christoph Hoffmann sagte, „ich bin mir sicher, dass das Infektionsschutzgesetz in der jetzigen Form keine Mehrheit finden wird.“
Dagegen verteidigte FDP-Fraktionschef Christian Dürr die Vorlage gegen Kritik. Die FDP habe erreicht, dass es „keine tiefgreifenden Grundrechtseingriffe wie Lockdowns, Ausgangssperren, Schulschließungen oder Kontaktbeschränkungen mehr geben“ werde, sagte Dürr.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek kritisierte Buschmann ebenfalls. „Ich finde es nicht gut, dass der Justizminister offenbar in vielen Punkten entscheidet, was wir Länder für den Coronaherbst und -winter brauchen und was nicht“, sagte er. Er sei froh, dass man diese Themen diese Woche in der Gesundheitsministerkonferenz auch mit dem zuständigen Bundesminister bespreche könne.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) dringt auf ein einheitliches Vorgehen der Länder bei der Umsetzung des neuen Infektionsschutzgesetzes. Über die geplante Neuregelung sollten auch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beraten, sagte Schwesig den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND). Sie wies darauf hin, das Gesetz müsse auch durch den Bundesrat und es sollte dann auch möglichst einheitlich umgesetzt werden.
Panikmache hat der CDU-Gesundheitsexperte Erwin Rüddel Gesundheitsminister Lauterbach wegen des neuen Coronaschutzkonzepts vorgeworfen. „Der eingeschlagene Weg ist ein Irrweg“, sagte der Bundestagsabgeordnete heute im Deutschlandfunk.
Im Sommer sei eine Grundimmunisierung erreicht worden, weshalb es seiner Meinung nach einen „relativ entspannten Corona-Herbst und -Winter“ geben werde. Lauterbach verunsichere mit seinem Kurs die Bevölkerung. „Ich wundere mich, dass die FDP diesen Panikmodus auch mitmacht.“ Rüddel äußerte sich überzeugt, dass es an diesem Entwurf im Laufe der parlamentarischen Beratungen „deutliche Veränderungen“ geben werde.
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