Buschmann zu Corona: Evaluierung der Maßnahmen Ende Juni abwarten

Berlin – Bundesjustizminister Marco Buschmann will erst nach der geplanten wissenschaftlichen Beurteilung der Coronaschutzmaßnahmen über die Regeln für den Herbst entscheiden.
Dass die derzeit geltende Fassung des Infektionsschutzgesetzes am 23. September auslaufe, sei kein zufällig gewähltes Datum, sagte der FDP-Politiker heute im ARD-„Morgenmagazin“. Das Datum sei so gewählt, „dass wir nach der Sommerpause zwei Sitzungswochen des Deutschen Bundestages haben, um ein ganz geordnetes, reguläres Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen.“
In der Debatte um den weiteren Coronakurs hält das Bundesgesundheitsministerium (BMG) weiter neue gesetzliche Vorbereitungen für einen erwarteten Anstieg der Infektionen im Herbst für nötig. Es werde eine Gesetzgebung gebraucht werden, sagte heute ein Ministeriumssprecher. Das Vorhaben werde jetzt angestoßen. Es diene der Vorbereitung auf das Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes.
Ende Juni soll ein Expertengremium eine Evaluierung der Maßnahmen vorlegen. „Zwischen dem 30. Juni und dem Ende der Sommerpause werden wir gemeinsam mit den Ländern beraten, was zu tun ist“, sagte Buschmann. Das habe die Bundesregierung auch mit der Ministerpräsidentenkonferenz besprochen. „Warum jetzt einige meinen, dieser Fahrplan sei nichts mehr wert, das verstehe ich nicht.“
Gestern Abend hatte bereits FDP-Chef Christian Lindner deutlich gemacht, dass er zunächst die wissenschaftliche Evaluierung abwarten wolle. Klar sei für ihn aber: „Freiheitseinschränkungen pauschal sollte es nicht mehr geben“, sagte Lindner in der ARD-Sendung „Maischberger“.
Die deutschen Landkreise verlangen hingegen eine zügige Anpassung des Infektionsschutzgesetzes im Hinblick auf den Herbst: „Zu den vorzusehenden Instrumenten zählen Maskenpflichten in Innenräumen und in Bussen und Bahnen, ebenso Kontaktbeschränkungen, wenn diese erforderlich werden sollten“, sagte der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe heute.
Noch vor der Sommerpause müsse der Gesetzgeber die wesentlichen Instrumente zusammentragen, um die Regelungen rechtzeitig anzupassen. „Erst im September mit der inhaltlichen Arbeit zu beginnen wäre zu spät, um der Entwicklung dann womöglich nicht ein weiteres Mal hinterherlaufen zu müssen. Das sollte die Politik in den letzten zwei Jahren gelernt haben“, mahnte Sager.
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