Politik

Bußgeld für Maskenverweigerer, Großveranstaltungen weiter verboten, keine Einigung bei Privatfeiern

  • Donnerstag, 27. August 2020
/picture alliance, Bernd Kammerer
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Berlin – Die unterschiedlichen Regeln und Beschränkungen infolge der Corona­pan­demie sind in Deutschland immer wieder kritisiert worden. Heute konnten Bundeskanzlerin An­gela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder weiter nicht in allen Punk­ten eine Einigung für einheitliche Regeln erzielen.

Eine Basis haben Bund und Länder bei Verstößen gegen das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes gefunden. Künftig soll es in allen Bundesländern ein Bußgeld von mindestens 50 Euro geben. In einigen Ländern wie Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder dem Saarland gibt es noch gar kein Bußgeld.

In Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz kommen Maskenverweigerer aktuell noch günstiger davon, hier müsste dann das Bußgeld nach oben angepasst werden. Bay­erns Regierungschef Markus Söder (CSU) erklärte, bei der deutlich schärferen Strafe von 250 Euro in seinem Land zu bleiben.

Sachsen-Anhalt will laut Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) gar kein Bußgeld erhe­ben. Er begründet dies damit, dass sich die Menschen in seinem Land an die Regeln hielten.

Einigkeit gab es bei Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Ein­haltung von Hygie­ne­regelungen nicht möglich ist. Diese dürfen bis mindestens Ende De­zember 2020 nicht statt­finden. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundes­wei­ten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staats­kanzleien von Bund und Ländern eingesetzt.

Damit bleibt vorerst offen, ob die Fußballbundesliga weiter ihre Spiele vor leeren Zu­schau­errängen austragen muss. Ein Verbot würde unter anderem auch die Spitzenvereine im Handball, Basketball und Eishockey empfindlich treffen. Über die Zulassung von Weih­nachtsmärkten und Karnevalsveranstaltungen will Merkel erst später entscheiden.

Für gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf Kinderkrankengeld sollen in diesem Jahr fünf zusätzliche Tage zur Betreuung eines kranken Kindes gewährt werden. Alleiner­zie­hende sollen zehn zusätzliche Tage dafür bekommen. Der Bund soll dies entsprechend gesetz­lich regeln.

Bei den umstrittenen Feiern im Familien- und Freundeskreis konnten sich Bund und Län­der nicht auf bundesweit geltende Obergrenzen für Teilnehmerzahlen einigen. Die Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten nötig und vertretbar seien. Diese Feiern gelten als ein Hauptgrund für die zunehmenden Neuinfektionszahlen.

Die Infektionszahlen in Deutschland sind nach Ansicht von Bayerns Ministerpräsident Markus Söder derzeit mit Blick auf den anstehenden Herbst und Winter zu hoch. „Das Problem ist, es ist zu früh zu hoch“, sagte der CSU-Chef heute nach einer Videokonferenz von Bund und Ländern in Berlin.

Es müsse daher jetzt das Ziel aller sein, „die Zahlen wieder runter zu kriegen und einen zweiten Lockdown zu verhindern“. Derzeit sei nicht kalkulierbar, wie sich die Infektionen in den kommenden Monaten entwickeln würden, wenn wieder wegen der Witterung we­niger Veranstaltungen im Außenbereich stattfinden müssten.

Die Zahl der täglichen Neuinfektionen in Deutschland, die zeitweise bei deutlich unter 1.000 lag, war in den vergangenen Wochen wieder gestiegen. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom frühen heutigen Morgen wurden aktuell 1.507 neue Infektio­nen mit SARS-CoV-2 gemeldet

Am Tag zuvor waren es 1.576 gewesen. Am Samstag war mit 2.034 neuen Fällen erstmals seit Ende April die 2.000er-Marke überschritten worden.

dpa/may

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