Krankenhausreform: Lauterbach kündigt rückwirkenden Ausgleich gestiegener Tariflöhne an

Berlin – Um die Krankenhäuser finanziell zu entlasten, sollen die gestiegenen Tariflöhne aller Klinikbeschäftigten, die im Jahr 2024 über den Landesbasisfallwert hinausgehen, rückwirkend komplett erstattet werden. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute auf dem DRG-Forum an.
Dies soll mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) im Zuge der Krankenhausreform geregelt werden. Auch sollen die Sicherstellungszuschläge, die Kliniken in unterversorgten Regionen bereits heute finanziell stützen, fortgeführt und um 25 Prozent erhöht werden, so Lauterbach weiter.
Dies sei der Wunsch insbesondere von ostdeutschen Bundesländern und des Saarlands gewesen. Kleinere Häuser, die für die Sicherstellung der Versorgung notwendig sind, sollen so unterstützt werden. Sie sollen nicht nur überleben, in dem sie komplizierte Eingriffe machen, die sie nicht könnten, so Lauterbach. Die Erhöhung ist ab 2025 geplant.
Außerdem kündigte der Minister weiter an, dass es Änderungen hinsichtlich des geplanten Transformationsfonds geben soll. So sollen Krankenhäuser bereits schon 2025 Anträge für Gelder aus dem Transformationsfonds stellen können. Damit sollen Projekte, die ihren „Spatenstich“ zum 1. Januar 2026 haben, bereits gefördert werden können. Diese Änderungen sollen noch in das KHVVG kommen.
Der Transformationsfonds sieht 50 Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren ab 2026 vor, um Umstrukturierungen der Krankenhäuser im Zuge der Reform zu ermöglichen. Bund und Länder sollen sich den Betrag hälftig teilen. Der Anteil des Bundes soll aus dem Gesundheitsfonds gespeist werden.
Verschiedene Auswirkungsanalysen geplant
Wie sich die Krankenhausreform auf die Versorgung auswirke, werde in einer Auswirkungsanalyse geprüft, so Lauterbach. Diese soll spätestens nach fünf Jahren kommen. Dies sei ebenfalls im KHVVG geregelt.
Mit dem Hinweis spielt Lauterbach auf eine Evaluation der bis dahin durchgeführten Reform und Umstrukturierungen an. Auswirkungsanalysen, die noch vor dem Inkrafttreten der Reform skizzieren sollen, wie sich die geplanten Leistungsgruppen und Vorhaltefinanzierung auf die Versorgung womöglich auswirken könnten, stehen hingegen ebenfalls noch aus.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hatte im Mai vergangenen Jahres dafür die Unternehmensberatung Oberender und den Softwareentwickler BinDoc beauftragt. Informationen des Deutschen Ärzteblatts zufolge läuft diese Beauftragung weiter.
Insbesondere die Bundesländer hatten in der Vergangenheit hingegen auf eine zeitnahe Analyse gepocht. Auch die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) erklärte heute auf dem DRG-Forum, dass diese Analyse jetzt benötigt werde.
Lauterbach versprach heute zudem, dass die Codierung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) künftig gleichbleiben soll. Lediglich im Hintergrund werde das zusätzliche System mit den geplanten Vorhaltepauschalen laufen. Dieses werde keinen zusätzlichen Codierungsaufwand verursachen, sondern den Aufwand eher reduzieren, betonte Lauterbach.
Krankenhäuser müssten zudem keine komplizierte Fehlbelegungsprüfung mehr machen. Auch die Prüfungen der medizinischen Dienste würden auf das notwendigste beschränkt. Der zugrundeliegende neue Grouper werde im September fertiggestellt, kündigte er weiter an. Er bekräftigte außerdem den Zeitplan, dass die Krankenhausreform zum 1. Januar 2025 in Kraft treten solle.
Bund will keine Länderkompetenzen übernehmen
In Richtung der Bundesländer beschwichtigte Lauterbach, dass allein diese die Leistungsgruppen zuweisen könnten. „Der Bund weist keinerlei Leistungsgruppen zu.“ Der Bund beschäftige sich nur damit, wie die Leistungsgruppen derzeit verteilt seien und reklamiere damit keine Kompetenz für sich. „Das könnten wir auch gar nicht“, sagte Lauterbach.
Damit versuchte er den Bundesländern die Sorge zu nehmen, dass der Bund mit dem Krankenhaustransparenzgesetz – über das morgen im Bundesrat abgestimmt wird – bei einer vorläufigen Zuteilung der Leistungsgruppen in die Planungshoheit der Länder eingreifen wolle.
Das Transparenzgesetz soll ein Verzeichnis ermöglichen, über das online alle Krankenhäuser und Leistungsgruppen eingesehen werden kann. Die Länder hatten sich in der Vergangenheit darüber beklagt, dass der Bund diese Zuteilung vornehmen wolle, um die Planungshoheit der Krankenhauslandschaft zu übernehmen.
Auf Landesministerebene seien Anhörungen zum KHVVG am 17. April geplant, so Lauterbach. Auch die Kommunen sollen dabei einbezogen werden. Kurz vorher am 11. April soll es zudem ein Treffen mit den Partnern der Selbstverwaltung (DKG, GKV, KBV und BÄK) zur Krankenhausreform geben.
Eine weitere Runde mit Praktikern, also verschiedenen Krankenhäusern, werde am 12. April stattfinden, kündigte Lauterbach an. Der Gesetzentwurf soll anschließend am 24. April vom Bundeskabinett verabschiedet werden und danach in das parlamentarische Verfahren gehen.
Lauterbach forderte die Bundesländer heute dazu auf, die geplanten Leistungsgruppen bereits zügig im nächsten Jahr den Krankenhäusern zuzuteilen. Das sei ein „Segen“, so Lauterbach. Denn je früher man wisse, wie man sich spezialisiere, desto besser könnten Geschäftsführung und Träger einer Klinik Geld investieren und feststellen, für welche Vorhaben Gelder vom Transformationsfonds beantragt werden sollen.
Die Krankenhausreform sei dringend notwendig, denn es gebe weder das Personal noch die Ressourcen noch den Bedarf, die rund 1.720 Krankenhäuser in diesem Land zu betreiben, betonte Lauterbach. Diese Situation werde sich noch weiter zuspitzen.
„Es fehlen in Zukunft mehr und mehr Pflegekräfte. Und es werden in den nächsten 15 Jahren 50.000 Ärztinnen und Ärzte fehlen, die wir nicht ausgebildet haben in den letzten zehn bis 15 Jahren“, sagte Lauterbach. Es werde einen Arztmangel in den Kliniken geben, den man sich kaum vorstellen könne.
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