Politik

Cannabis laut Beobachtungsstelle häufigste illegale Droge

  • Montag, 11. Dezember 2023
/Aleksej, stock.adobe.com
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Berlin – Cannabis bleibt die am häufigsten konsumierte illegale Droge, was zu steigenden Gesundheitsgefahren führt. Dies zeigt der heute vorgestellte Jahresbericht 2023 der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD).

Laut des Berichtes gehen etwa 40 Prozent der ambulanten und etwa 30 Prozent der stationären Behandlungen auf den Konsum von Cannabis und Cannabinoiden zurück. Allerdings nähmen nach der Coronapandemie nun auch die Präventionsangebote bundesweit wieder zu.

„Der Jahresbericht zeigt, wir haben weiterhin sehr viel zu tun. Wichtig ist, dass wir die kontrollierte Abgabe von Cannabis jetzt ins Ziel bringen. Mit diesem Projekt erkennen wir in der Drogenpolitik endlich die Lebenswirklichkeit vieler Menschen an und sorgen ganz praktisch für mehr Gesundheitsschutz“, betonte Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen.

So werde es gelingen, den „Schwarzmarkt deutlich zurückzudrängen und die Gefahren des Konsums zu reduzieren, weil kein Erwachsener mehr gestrecktes oder hochpotentes Gras vom Dealer an der Ecke kaufen muss“, zeigte sich der SPD-Politiker zuversichtlich.

Die Daten des Berichtes würden „überdeutlich“ machen, dass man die niedrigschwelligen Angebote der Suchthilfe in Deutschland weiter ausbauen müsse.

„Die Zahl der angebotenen Präventionsmaßnahmen nimmt nach den Pandemiejahren erfreulicherweise wieder zu. Für die Suchtprävention bedeutete gerade das Aussetzen von strikten Kontaktbeschränkungen die Möglichkeit, zu gewohnten Arbeitsweisen und einer stärkeren Präsenz in der Bevölkerung zurückzukehren“, erläuterte Franziska Schneider, Leiterin der DBDD. Nun könnten wieder mehr Menschen mit Präventionsangeboten erreicht werden.

Der DBDD-Bericht beschreibt neben der Verbreitung von Drogen auch aktuelle Entwicklungen in der deutschen Sucht- und Drogenpolitik – etwa die betäubungsmittelrechtliche Voraussetzung für die Durchführung von Modellvorhaben zum Drug-Checking.

Zum Hintergrund: Die DBDD wird auf Grundlage eines Beschlusses des Deutschen Bundestages vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) gefördert. Sie wird von drei Institutionen getragen: Der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sowie vom Institut für Therapieforschung (IFT).

EB/aha

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