Cannabis meist in zu hoher Wirkstoffstärke verordnet

Berlin – Medizinisches Cannabis wird oft mit einem zu hohen Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) verordnet. Zu diesem Ergebnis kommt die zweite Zwischenauswertung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG). Die Autoren des Evaluationsprojekts empfehlen deshalb Beschränkungen der Wirkstoffstärke bei ärztlichen Cannabisverordnungen.
Die bisherigen Studien zur medizinischen Wirkung hätten sich auf einen THC-Anteil von zehn Prozent oder weniger bezogen. Dagegen mangele es aber an Untersuchungen, die sich mit der Frage befassten, ob bei der medizinischen Anwendung von Cannabisblüten eine höhere THC-Konzentration mit einer höheren Wirksamkeit einhergehe.
Da solche Studien zum Dosis-Wirkungs-Zusammenhang für unterschiedliche Erkrankungen fehlten, lasse sich derzeit nicht belegen, dass eine Wirkstoffkonzentration von mehr als zehn Prozent in der Regel medizinisch indiziert sei, schreiben die Autoren des gesetzlich vorgegebenen Evaluationsprojekts.
Was man hingegen wisse: Die Nutzung von Cannabis mit einer Wirkstoffkonzentration über 15 Prozent gehe mit größeren Gefahren für die psychische Gesundheit einher. Verschiedene Übersichtsarbeiten von Beobachtungs- und experimentellen Studien hätten das bereits demonstriert.
„Aufgrund eines erhöhten Risikos von Nebenwirkungen, insbesondere von psychotischen Symptomen und einer Abhängigkeitsentwicklung, sollten regelhaft Fertigarzneimittel oder Cannabisblüten mit einem geringeren THC-Gehalt verschrieben und genutzt werden“, empfehlen die Autoren um Projektkoordinator Jakob Manthey vom Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) der Universität Hamburg.
Vorsicht bei Cannabisblüten
Insbesondere für psychische Erkrankungen, einschließlich Schlafstörungen, sollten keine hochpotenten Cannabisblüten verschrieben werden. Genau das geschehe aber überwiegend – der durchschnittliche THC-Gehalt verordneter Blüten betrage 25 Prozent.
Die Autoren empfehlen deshalb eine Novelle des Medizinalcannabisgesetzes (MedCanG), die eine evidenzbasierte Beschränkung des THC-Gehalts in frei verschreibbaren Cannabisblüten enthält. Diese müsse der wissenschaftlichen Erkenntnislage zu den Behandlungswirkungen mit Cannabisarzneimitteln folgen.
Eine solche Beschränkung könne umgesetzt werden, indem Blüten mit höherem Wirkstoffgehalt in die Anlage des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) aufgenommen würden. Für andere verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Diazepam würden solche dosisabhängigen Regulierungen ebenfalls existieren.
Teillegalisierung ohne Folgen
Auswirkungen der Teillegalisierung vor zwei Jahren auf das Konsumverhalten in Bevölkerung konnten auch in der zweiten Zwischenauswertung nicht festgestellt werden. Während die Konsumprävalenz bei Erwachsenen seit rund 15 Jahren kontinuierlich steige, sei sie bei Kindern und Jugendlichen stabil oder sogar leicht rückläufig.
„Weiterhin ist es infolge der Teillegalisierung bislang nicht zu einem Rückgang der Risikowahrnehmung des Cannabiskonsums unter Jugendlichen gekommen – tendenziell ist das Gegenteil der Fall“, heißt es im Zwischenbericht. Auch ein sprunghafter Anstieg cannabisbezogener Konsumprobleme sei bisher nicht zu beobachten.
Allerdings hätten qualitative Interviews mit Jugendlichen, Fokusgruppen mit Fachkräften, eine Befragung von Jugendämtern sowie eine Auswertung der Deutschen Suchthilfestatistik gezeigt, dass junge Menschen seltener Frühinterventionsprogramme in Anspruch nehmen würden.
Hauptgrund dafür sei mutmaßlich, dass aufgrund der Entkriminalisierung immer weniger Jugendliche von der Justiz in solche Frühinterventionsprogramme vermittelt oder zu einer Teilnahme verpflichtet werden. Zudem habe sich die Zusammenarbeit zwischen den dafür relevanten Akteuren aufgrund unklarer Zuständigkeiten verkompliziert.
Schlechter Trend in der Suchthilfe
Ein bedenklicher Trend sei auch in der ambulanten Suchthilfe zu verzeichnen. Bereits seit Jahren würden junge Erwachsene deren Beratungsangebote immer seltener in Anspruch nehmen, obwohl immer mehr Erwachsene Cannabis konsumieren und auch mit entsprechenden Problemen im medizinischen Versorgungssystem diagnostiziert werden.
Zielführend wäre hier laut Studie vor allem eine auskömmlichere Finanzierung dieser Strukturen, da sich die ambulante Suchthilfelandschaft in einer prekären Situation befinde.
Eine Zunahme sei hingegen beim Bezug von Cannabis aus legalen Quellen zu verzeichnen. Die vor zwei Jahren mit dem Cannabisgesetz geschaffenen legalen Bezugswege hätten allmählich an Bedeutung gewonnen, wobei insbesondere der Import von Cannabis zu medizinischen Zwecken einen ausgeprägten Zuwachs zu verzeichnen habe.
Demnach waren hierzulande im Jahr 2025 zusammen einer inländischen Produktionskapazität von 2,6 Tonnen insgesamt bis zu 200 Tonnen Medizinalcannabis verfügbar. Deutschland sei damit der größte „prinzipiell legal-kommerzielle Cannabismarkt Europas“.
Weitergabe von Cannabis hält an
Diese hohe Relevanz von Medizinalcannabis habe sich auch in qualitativen Interviews der Projektgruppe mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen bestätigt, die regelmäßig Cannabis konsumieren. Von ihnen hätten die meisten angegeben, Cannabis aus „Online-Apotheken“ zu beziehen. Diesen Bezugsweg will die Bundesregierung noch in diesem Jahr per Gesetz schließen.
Während privater Anbau eine wachsende Rolle spiele, sei die häufigste Bezugsquelle weiterhin der Social Supply, also die Weitergabe von Cannabis im privaten Umfeld. Viele Anbauvereine gibt es weiterhin nicht: Bis 31. Oktober vergangenen Jahres seien bundesweit nur 366 genehmigt worden. Maximal 3,5 Prozent aller Konsumierenden konnten Cannabis aus einer Anbauvereinigung beziehen.
Die Autoren empfehlen dem Gesetzgeber, die bisher restriktiven gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Anbauvereinigungen zu überprüfen, um deren Verbreitung zu fördern und so den illegalen Markt weiter auszutrocknen.
„Diese Befunde sprechen dafür, dass das in Deutschland konsumierte Cannabis in zunehmendem Maße aus grundsätzlich legalen Quellen stammt; ein Anstieg des Konsums, der diese Marktverschiebungen kompensieren würde, ist bisher nicht erkennbar“, heißt es in der Zwischenauswertung.
Zwar seien nach wie vor deutliche Aktivitäten auf dem Schwarzmarkt zu verzeichnen, er sei aber bereits teilweise verdrängt worden. Für eine Einschätzung der Frage, wie sich das Cannabisgesetz auf die organisierte Kriminalität auswirken wird, sei es noch zu früh.
Die moderate Zunahme des Eigenanbaus und des Bezugs von Medizinalcannabis bei gleichzeitig ausbleibendem, erheblichem Anstieg des Konsums würden allerdings auf eine schrumpfende Bedeutung des Schwarzmarktes hinweisen, was wiederum zu einer finanziellen Schwächung krimineller Gruppierungen beitragen könne.
Das sieht Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) komplett anders. Das Gesetz sei „jugendgefährdend und kriminalitätsfördernd“, erklärte er heute als Reaktion auf den Zwischenbericht. „Der Schwarzmarkt boomt, die Kriminalität steigt. Statt Jugendschutz bietet dieses Gesetz ausschließlich Gefährdung.“
Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht die Teillegalisierung als einen Fehler. Insbesondere die verschwommene Grenze zwischen Konsumcannabis und Cannabis zu rein medizinischen Zwecken sei ein zunehmendes Problem.
Aus den Reihen des Koalitionspartners kommen gegenteilige Stimmen. Mit der Zurückdrängung des Schwarzmarktes bei nicht gestiegenen Konsumraten sei ein Ziel des Gesundheitsschutzes erreicht werden, erklärte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD, Christos Pantazis.
Es müssten nun Gesundheits- und Jugendschutz, inklusive der Frühinterventionen, gestärkt, bestehende Graubereiche geschlossen und Instrumente der Strafverfolgung angepasst werden, forderte er.
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