Manipulationen bei Organspende sollen Straftatbestand werden
Berlin – Der Bundestag hat gestern einstimmig einen fraktionsübergreifenden Antrag (17/13897) angenommen, mit dem die Abgeordneten Konsequenzen aus den Manipulationen an Patientendaten in deutschen Transplantationskliniken ziehen wollen. Die Bundesregierung wurde aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Manipulationen und bewusste Richtlinienverstöße bei der Vergabe von Organen unter Strafe stellt. Ferner sollen die Richtlinien der Bundesärztekammer zum Transplantationsgesetz unter einen Genehmigungsvorbehalt des Bundesgesundheitsministeriums gestellt werden.
Zudem soll es eine „einheitliche und umfassende Datenerhebung im gesamten Prozessablauf der Transplantationsmedizin“ geben, um die Entscheidungen bei der Vermittlung von Organen nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht auf eine fundiertere Datenbasis zu stellen.
Darüber hinaus wird der Gemeinsame Bundesausschuss aufgefordert, die Verfahren der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin weiterzuentwickeln. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft sollen Eurotransplant dazu verpflichten, jährlich einen Bericht über die Vermittlungsentscheidungen zu veröffentlichen. Die Länder werden aufgefordert, ihren Überwachungspflichten gegenüber den Transplantationszentren „ausnahmslos“ nachzukommen und die Anzahl der Zentren zu prüfen.
Gegen die Stimmen von Linksfraktion und Grünen wies das Parlament einen Antrag der Linken (17/12225) zurück, Transparenz und öffentliche Kontrolle im Prozess der Organspende herzustellen. Beide Oppositionsparteien hatten für eine öffentlich-rechtliche Struktur des Transplantationswesens in Deutschland plädiert.
Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterten die Grünen mit ihrem Antrag (17/11308), die Organspende in Deutschland transparenter zu organisieren. Sie hatten unter anderem verlangt, sämtliche Organvermittlungen, die auf Ausnahmeregelungen basieren, anonymisiert in einem bundesweiten öffentlichen Register zu erfassen. Der Bundestag schloss sich mit seinen Voten einer Empfehlung des Gesundheitsausschusses an (17/14200).
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