Politik

CDU-Arbeitnehmerflügel will Minijobs deutlich einschränken

  • Dienstag, 20. Januar 2026
/picture alliance, Michael Matthey
/picture alliance, Michael Matthey

Berlin – Die meisten Minijobs sollten sukzessive in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse überführt werden. Das Instrument soll nur noch für wenige Menschen gelten. Das schlägt die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA), der Arbeitnehmerflügel der CDU, in einem Antrag für den Bundesparteitag der CDU Ende Februar vor. Die Vorschläge haben auch für das Gesundheitswesen eine Relevanz.

Daten des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung zufolge beschäftigten im Jahr 2018 rund 60 Prozent der Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen mindestens einen Minijobber. Jeder Zehnte war demnach ein Minijobber, also in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt, das eine monatliche Gehaltsgrenze von derzeit 603 Euro nicht überschreitet. Dazu gehören können zum Beispiel Pflegekräfte, aber auch Medizinische Fachangestellte (MFA) in Arztpraxen.

Nach Angaben der CDA arbeiten heute bundesweit zwischen sechs und acht Millionen Menschen in einem Minijob – oft dauerhaft, nicht als Nebenverdienst und nicht als Brücke in eine reguläre Beschäftigung. „Was einst als unbürokratische Möglichkeit gedacht war, kleine Tätigkeiten legal zu machen, ist längst zu einem eigenen Arbeitsmarkt geworden“, heißt es in dem Antragspapier.

Das Problem, dass der CDA vor allem sieht, ist die fehlende Absicherung im Alter. Diese Parallelwelt stehe außerhalb der Logik des Sozialstaats. „Wer arbeitet, soll abgesichert sein – mit Ansprüchen, Rechten und echter sozialer Teilhabe“, so der CDA. Minijobs aber seien „von dieser Logik entkoppelt: Kaum Sozialbeiträge, kaum Ansprüche, keine Absicherung in Krisenzeiten“.

Der vermeintliche Vorteil „mehr Netto“ entpuppt sich dem CDU-Arbeitnehmerflügel zufolge als Verlust an Sicherheit. „Menschen, die Solidarität am dringendsten bräuchten, stehen im Alter und in Notlagen mit leeren Händen da. Besonders betroffen sind Frauen, die nach Familienphasen ins Erwerbsleben zurückkehren und dauerhaft im Minijob verharren“, heißt es weiter.

Als weiteren Grund gibt des CDA aber auch die finanzielle Stabilität der sozialen Sicherungssysteme an. Die Kosten im Gesundheitssystem stiegen seit Jahren deutlich schneller als die Einnahmen, heißt es in dem Antrag. Ein Arbeitsmarktsegment, in dem Millionen Beschäftigte kaum zur solidarischen Finanzierung beitrügen, während Leistungen in Anspruch genommen würden, belaste die Solidargemeinschaft unverhältnismäßig. „Ein Sozialstaat, der tragfähig bleiben will, muss dafür sorgen, dass Beitrag und Leistung wieder zueinanderfinden.“

Konkret schlägt der CDA vor, Minijobs schrittweise in reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Es sollte Übergangsfristen geben. Ziel müsse es sein, dass Menschen, die arbeiten, abgesichert sind.

Ausnahmen soll es für echte Übergangsfälle geben. Dazu sollen Schüler, Studierende, Rentner, aber auch für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit klar abgegrenzten Nebentätigkeiten oder zeitlich begrenztem Zusatzverdienst gehören. Es gehe um eine „Ergänzung“, nicht den „Ersatz regulärer Arbeit“, hieß es.

Der CDA will damit unter anderem auch eine Neudefinition von Minijobs als steuerliche Kategorie etablieren. Steuerliche Begünstigungen sollen demnach bestehen bleiben, aber arbeits- und sozialrechtlich soll die Beschäftigung wieder in der Solidarlogik des Sozialstaats verankert werden.

Darüber hinaus regt der CDA eine stärkere Kontrolle von Arbeitsbedingungen und eine konsequente Durchsetzung des Arbeitsrechts an. „Wo Minijobs bestehen bleiben, müssen Urlaubsansprüche, Löhne und Arbeitszeiten verlässlich gesichert werden.“ Dabei sei „sicherzustellen, dass kurzfristige Zuverdienste nicht durch zusätzliche Bürokratie oder unverhältnismäßige Abgaben faktisch verdrängt werden“.

Der CDA beteuert dabei auch, dass man das Ehrenamt nicht angreifen werde. Es gehe darum „die soziale Absicherung von Erwerbsarbeit“ zu stärken.

may/aha

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung