Politik

CDU unterstützt Recht auf Vergessenwerden nach Krebserkrankung

  • Freitag, 7. August 2026
/picture alliance, Michael Kappeler
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Berlin – Die SPD hat durch einen Beschluss der Parteispitze das Thema „Recht auf Vergessenwerden“ der Erkrankung für Krebsüberlebende auf die politische Agenda gesetzt. Der Koalitionspartner CDU stellt sich hinter den Vorschlag.

„Wer Krebs besiegt hat, darf nicht noch Jahre später bei Versicherungen, Krediten, Verbeamtungen oder Adoptionsverfahren benachteiligt werden“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im Bundestag, Susanne Hierl, heute dem Deutschen Ärzteblatt.

Es gehe um Gerechtigkeit und Würde. Medizinisch gesund müsse „auch rechtlich gesund bedeuten“. Hierl betonte, wer ins Leben zurückgefunden habe, verdiene „eine echte zweite Chance, ohne Nachteile aus der Vergangenheit“. Es könne nicht sein, dass Betroffene trotz überstandener Krebserkrankung weiter Belastungen tragen müssten, nur weil das Recht dem medizinischen Fortschritt hinterherhinke.

„Deshalb unterstützen wir ein gesetzliches Recht auf Vergessen für Menschen nach einer überstandenen Krebserkrankung“, erklärte Hierl. Die Frist von fünf Jahren hält sie für einen sachgerechten Richtwert. Viele Rückfälle würden statistisch in den ersten fünf Jahren nach der Behandlung auftreten, weshalb dieser Zeitraum auch medizinisch eng begleitet werde.

„Wer danach krebsfrei lebt, sollte grundsätzlich nicht länger durch seine frühere Erkrankung benachteiligt werden“, betonte die CDU-Politikerin. Bei der Ausgestaltung will die CDU insbesondere die Zuständigkeiten von Bund und Ländern berücksichtigen.

Das SPD-Präsidium hatte konkret in einem Beschluss vorgeschlagen, dass ein Recht auf Vergessenwerden der Erkrankung für alle gesetzlich erfassten Fälle gilt, in denen eine betroffene Person aufgrund einer wahrheitsgemäßen Selbstauskunft oder einer gesetzlich geregelten Datenübermittlung weiterhin mit einer früheren Krebserkrankung konfrontiert wird.

Die SPD nennt insbesondere Finanzprodukte, Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherungen, Kreditverträge und Hypotheken, Verbeamtungsverfahren sowie Einstellungsuntersuchungen im öffentlichen Dienst, Adoptions- und Pflegeverfahren.

„Der SPD Präsidiumsbeschluss gibt uns große Hoffnung, dass aus einer lange erhobenen Forderung jetzt konkrete politische Veränderung wird“, sagte Tobias Burggraf, Initiator der Petition „Recht auf Vergessenwerden nach Krebs“, dem Deutschen Ärzteblatt. Die Petition haben bis heute knapp 57.000 Menschen mitgezeichnet.

Burggraf betonte, fünf Jahre nach Behandlungsende sollte eine überstandene Krebserkrankung nicht mehr abgefragt oder gegen einen Menschen verwendet werden dürfen. „Wer den Krebs überstanden hat, möchte sein Leben gestalten, eine Familie gründen, ein Zuhause schaffen und für die Zukunft vorsorgen“, erklärte Burggraf.

Es dürfe nicht sein, dass die frühere Erkrankung dabei Jahre oder Jahrzehnte später immer wieder zur neuen Hürde werde. Burggraf hofft, dass sich für das Anliegen nun eine breite politische Mehrheit findet und das Recht auf Vergessenwerden endlich Gesetz wird.

Das Anliegen wird seit Jahren von Fachgesellschaften, Verbänden und Betroffenen breit gestützt. Im vergangenen Jahr drängten der Verein Survivor Deutschland und die Deutsche Kinderkrebsstiftung zum Beispiel in einem Positionspapier auf „die Umsetzung des ‚Rechts auf Vergessenwerden‘ für alle Survivor (Überlebende) nach fünf Jahren Heilungsbewährung“.

Ähnlich äußern sich seit Jahren die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) und die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs (DSfjEmK). Letztere weist auf die Dimensionen des Problems hin.

Der Stiftung zufolge erkranken in Deutschland jährlich etwa 16.500 junge Erwachsene im Alter von 18 bis 39 Jahren sowie rund 2.100 Kinder an Krebs. Mehr als 80 Prozent von ihnen werden geheilt. Zwar gelten Betroffene grundsätzlich nach einer Nachsorgezeit von in der Regel fünf Jahren, in der es zu keinem Rückfall der Erkrankung gekommen ist, als geheilt.

Allerdings würden sie zum Beispiel bei Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen abgelehnt oder unangemessen und mit pauschal hohen Prämien angesetzt, die Aufnahme von Krediten behindert, Verbeamtungen verwehrt und selbst Adoptionswünsche bleiben unerfüllt, schreibt die Stiftung.

Für die Betroffenen bedeute dies, dass sie nach einem oft beschwerlichen Weg bis zur Heilung ihr Leben nicht auf Augenhöhe mit Gleichaltrigen fortsetzen können. „Nach dem medizinischen Stigma der Krebserkrankung folgt somit häufig eine soziale Stigmatisierung“, so die DSfjEmK.

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