Neue Kinder-Richtlinie verzögert sich
Berlin – Die neu gefasste Kinder-Richtlinie tritt noch nicht zum 1. Juli in Kraft. Das hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitgeteilt. Demnach hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu einigen Punkten der Richtlinie eine ergänzende Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) angefordert. Dadurch verzögere sich das Inkrafttreten der Richtlinie, heißt es.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte die Änderungen der „Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres“ im Mai 2016 beschlossen. Die Dokumentation im „Gelben Heft“ wurde entsprechend der Neustrukturierung und Konkretisierung der Untersuchungsinhalte angepasst.
Die KBV rät Ärzten, die bisherigen Gelben Hefte solange weiterzunutzen, bis die neue Kinder-Richtlinie in Kraft ist. Die Hefte können weiter kostenfrei über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) bestellt werden. Wann die Richtlinie in Kraft treten wird, ist noch offen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: