Kinder-Früherkennungsprogramm: Vergütung im EBM festgelegt
Berlin – Im Mai hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Änderungen der „Richtlinie über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres“ beschlossen. Nun haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss über die Vergütung für die zusätzlichen Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) verständigt. Damit können Leistungen aus der neu gefassten Kinder-Richtlinie ab dem 1. Januar 2017 zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden.
Nach Angaben der KBV erhalten Ärzte für die überarbeiteten und erweiterten Inhalte der Kinder-Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 zukünftig für jede der Untersuchungen U2 bis U9 etwa 42 Euro. Derzeit sind es rund 32 Euro beziehungsweise 37 Euro für die U7a. Für das gegebenenfalls ambulant durchzuführende Screening von Neugeborenen auf Mukoviszidose wurde die Gebührenordnungsposition (GOP) 01707 angepasst und die GOP 01709 neu aufgenommen. Die dreistufige Labordiagnostik kann mit den neuen GOP 01725 bis 01727 abgerechnet werden.
Bei den Früherkennungsuntersuchungen in den ersten sechs Lebensjahren sollen Kinder- und Jugendärzte zukünftig noch intensiver auf psychische und soziale Aspekte achten. Es geht darum, Verhaltensauffälligkeiten und Risikofaktoren für psychische Erkrankungen vorzubeugen, früh zu erkennen und den Eltern entsprechende Hilfen anzubieten.
Neu sind dazu vor allem primärpräventive Beratungen, bei denen die Ärzte die Eltern zu verschiedenen entwicklungsbezogenen Themen wie Ernährung, Bewegung und Medienkonsum informieren sollen, noch bevor Probleme aufgetreten sind. Außerdem enthält die geänderte Richtlinie konkrete Vorgaben zur orientierenden Beurteilung der Entwicklung des Kindes zu den Bereichen Fein- und Grobmotorik, Sprache, Perzeption/Kognition, soziale/emotionale Kompetenz und Interaktion für die U3 bis U9. Für Neugeborene gibt es zudem eine spezielle Früherkennungsuntersuchung zum Screening auf Mukoviszidose.
Die Untersuchungsergebnisse werden im neuen Gelben Heft dokumentiert. Bei Kindern, deren U6 bereits erfolgt ist, soll die Dokumentation der neuen Untersuchungsinhalte auf einklebbaren Einlegeblättern in der bisherigen Version des Gelben Hefts erfolgen. Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen kann ab Januar auf einer einlegbaren Teilnahmekarte dokumentiert werden.
Eltern müssen damit nicht mehr das gesamte Heft vorlegen, um bei entsprechenden Stellen wie Kindertagesstätten zu belegen, dass sie das Früherkennungsangebot für ihr Kind nutzen. Kinder- und Jugendärzte können die neuen Gelben Hefte, die Einlegeblätter für die Untersuchungen U7 bis U9 sowie die einlegbaren Teilnahmekarten kostenfrei über ihre Kassenärztliche Vereinigung beziehen.
Die neue Kinder-Richtlinie ist bereits zum 1. September 2016 in Kraft getreten. Um die Vergütung im EBM festzulegen, hat der Bewertungsausschuss bis spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie Zeit.
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