Politik

Bundesrat lässt Medizinprodukte­gesetz passieren

  • Montag, 30. März 2020
/picture alliance, Kay Nietfeld
/picture alliance, Kay Nietfeld

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am vergangenen Freitag ein Gesetz passieren lassen, dass für mehr Sicherheit von Medizinprodukten sorgen soll. Die Reform, die Anfang März im Bundestag beschlossen wurde, sieht vor allem Anpassungen an euro­päische Vorgaben vor.

Das Gesetz sorgt dafür, dass etwa das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinpro­duk­te (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) künftig mehr Kompetenzen bei der Produkt­überwachung bekommen. Sie können bei Gefahr im Verzug insbesondere das Inverkehr­bringen oder die Inbetrieb­nahme von Produkten verbieten oder einschränken.

Ebenso können sie Rücknahmen und Rückrufe anordnen. Die grundsätzliche Zuständig­keit der Länderbehörden bei der Anordnung notwendiger Maßnahmen bleibt nach dem Gesetzesbeschluss allerdings erhalten.

Das Gesetz dient zudem der Umsetzung der so­genannten „Medicrime“-Konvention des Europarates gegen Fälschung von Medizinpro­duk­ten.

may/EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung