Bundesrat lässt Medizinproduktegesetz passieren

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner Sondersitzung am vergangenen Freitag ein Gesetz passieren lassen, dass für mehr Sicherheit von Medizinprodukten sorgen soll. Die Reform, die Anfang März im Bundestag beschlossen wurde, sieht vor allem Anpassungen an europäische Vorgaben vor.
Das Gesetz sorgt dafür, dass etwa das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) künftig mehr Kompetenzen bei der Produktüberwachung bekommen. Sie können bei Gefahr im Verzug insbesondere das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Produkten verbieten oder einschränken.
Ebenso können sie Rücknahmen und Rückrufe anordnen. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Länderbehörden bei der Anordnung notwendiger Maßnahmen bleibt nach dem Gesetzesbeschluss allerdings erhalten.
Das Gesetz dient zudem der Umsetzung der sogenannten „Medicrime“-Konvention des Europarates gegen Fälschung von Medizinprodukten.
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